Ehrenvorsitzender

Ehrenvorsitzender

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Als Ausdruck ihrer Wertschätzung und Anerkennung ihrer Verdienste werden Vereinsvorsitzende nach Ausscheiden aus ihrem Amt oft zu Ehrenvorsitzenden gewählt. Sofern damit Sonderrechte verbunden sind (vgl. dazu Ehrenmitglied), müssen die Modalitäten der Ehrung in der Satzung oder in einer auf die Satzung beruhenden Vereinsordnung geregelt sein.



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