Wie Sie das Vereinsvermögen richtig anlegen
Ein Verein hat immer mal wieder Geld übrig, zum Beispiel angesammelte Rücklagen, Einnahmen aus saisonalem Zweckbetrieb oder hohe Einzelspenden zur Verbesserung des Kapitalstocks. Es stellt sich die Frage, ob Sie als Vorstand eigentlich das Vereinsvermögen anlegen dürfen & wenn ja, welche Regeln es für gemeinnützige Vereine gibt.
Vereinsvermögen anlegen – was ist möglich?
Grundsätzlich gilt, dass Sie als BGB-Vorstand mit dem Vereinsvermögen – wie mit jedem Vermögen – verantwortungsvoll umzugehen haben.
Vereinsvermögen kann prinzipiell aus zwei Quellen zustande kommen:
- Mitgliedsbeiträgen und Spenden
- Erwirtschafteten Überschüssen im Zweckbetrieb
Wenn Sie größere Summen möglichst zinsbringend anlegen möchten, bleiben Ihnen heute eigentlich nur Aktien oder Fonds. Denn für Sparkonten bekommen Sie zurzeit leider nur minimale Zinsen unter einem Prozent. Das reicht nicht einmal, um die Inflation auszugleichen. Auch Fest- und Tagesgeldkonten bringen nur wenig mehr Rendite.
Es spricht daher nichts dagegen, einen Teil des Vermögens in Aktien oder Fonds zu investieren.
Wie groß dieser Teil sein darf, hat eine Gerichtsentscheidung des Finanzgerichts Münster gezeigt.
Bis zu einem Drittel eines langfristig zu erhaltenden Vereinsvermögens dürfen Sie deshalb in risikoarme Aktien, Fonds oder Anleihen erstklassiger Schuldner investieren.
Was gilt für gemeinnützige Vereine?
Gemeinnützige Vereine dürfen Ihre Finanzmittel nicht einfach so anlegen. Denn sie sind ja selbstlos tätig und im Vereinsrecht nach §55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung auch dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah wieder auszugeben – das nennt man gemeinhin den Grundsatz der Mittelverwendung. Die meisten Gerichte sehen eine Frist von zwei Jahren hier als angemessen an.
Es gilt also: Mitgliedsbeiträge und Spenden dürfen grundsätzlich nicht in Aktien angelegt werden, sondern sind zum Zwecke der satzungsgemäßen Vereinsarbeit zu verwenden.
Allerdings gibt es ein paar seltene Ausnahmen von der Regel, etwa wenn der Verein
- eine Spende erhält, deren Spender einer Anlage in Aktien ausdrücklich zustimmt
- für Erbschaften, solange der Erblasser nicht widerspricht
Besser ist es da schon, wenn Sie Ihre Überschüsse zur Vermögensbildung nutzen. Diese freien Rücklagen dürfen dann in sichere Aktien angelegt werden, solange sie nicht mehr als 30% des Vereinsvermögens ausmachen.
Egal was Sie machen, Sie sollten immer darauf Wert legen, Ihre Pläne in der Mitgliederversammlung vorzustellen und von den Mitgliedern beschließen zu lassen.
Was sind sichere Anlagen für Vereine?
Nun stellen Sie sich die berechtigte Frage: was genau ist eine sichere Anlage?
Fest steht: Aktien bergen immer ein gewisses Risiko. Doch es gibt Anlageformen, die mehr Sicherheit bieten als andere.
Dazu gehören exemplarisch:
- Bundesanleihen
- Bundesobligationen
- Pfandbriefe
- festverzinsliche Anlagen bei Sparkassen und Banken
Mit diesen Anlagen bekommen Sie zwar nicht so viele Zinsen, dafür stehen Sie am Ende aber auch nicht mit leeren Händen Ihren Vereinsmitgliedern gegenüber dar.
Nicht vergessen: halten Sie sich trotz sicherer Investments an die Ein-Drittel-Grenze, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Hochriskante oder spekulative Anlagengeschäfte sind grundsätzlich tabu. Wie es einem Verein ergangen ist, der sich daran nicht gehalten hat, erfahren Sie jetzt.
Beispiel: Entzug der Gemeinnützigkeit durch Risikoanlagen
Eine gemeinnützige Stiftung hielt es für eine gute Idee, einen Teil des Vereinsvermögens in Form von verzinsten Darlehen „anzulegen“. Die waren allerdings nicht besonders gut abgesichert. Es kam, wie es kommen musste. Ein Darlehensnehmer ging insolvent. Die Stiftung hatte erhebliche Ausfälle.
Das Finanzamt entzog zudem die Gemeinnützigkeit – und das zu Recht, so das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 11.12.2014, Az. 3 K 323/12 Erb. Der Verein hätte sein Vereinsvermögen niemals so riskieren dürfen. So etwas kann schnell zur Auflösung des Vereins insgesamt führen, sodass das Vereinsvermögen an Anfallberechtigte übertragen werden muss.
Was passiert, wenn meine Anlagen Verlust machen?
Wer als Vorstand das Vereinsvermögen anlegt, trägt eine große Verantwortung. Schließlich kann das Handeln des Vorstands das Schicksal des gesamten Vereines beeinflussen.
Egal wie gut Sie vorher recherchieren und analysieren, es kann Ihnen passieren, dass Ihre Anlagen Verlust machen. Das liegt einfach in der Natur von Aktien und Fonds. Das magische Dreieck der Geldanlage zeigt beispielsweise die Wechselwirkungen von Rendite und Risiko. Wer Rendite möchte, wird Risiken eingehen müssen.
Nach Auffassung des FG Münster gilt grundsätzlich: auch Vereine dürfen bei ihren Vermögensanlagen mal Verluste haben. Das ist nun einmal im „normalen“ Leben auch nicht ausgeschlossen.
Eine andere Frage ist, wie Sie diese Verluste Ihrem Verein gegenüber rechtfertigen. Am besten sichern Sie sich vorher dahingehend ab, dass die Mehrheit der Vereinsmitglieder Ihren Anlageplänen zustimmt.
Halten Sie sich zudem immer streng an die ⅓-Grenze. Sonst können Sie schnell Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Es gibt allerdings eine Methode, mit der Sie Risiken bei der Geldanlage zusätzlich abfedern können. Die Rede ist von der Streuung.
Vereinsvermögen streuen – so geht’s
Streuung bedeutet schlicht und ergreifend, dass Sie den zu investierenden Teil Ihrer Rücklagen auf mehrere Investments aufteilen. So minimieren Sie das Risiko bei Verlusten erheblich.
Denken Sie einfach hin und wieder an die alte Börsenweisheit: Gewinne laufen lassen, Verluste begrenzen.
Fazit – Beim Vereinsvermögen gilt: Safety first!
Anlagemöglichkeiten für das Vereinsvermögen unterliegen strengen Grenzen. Und das ist auch gut so: Denn gerade gemeinnützige Vereine sollen der Allgemeinheit dienen und nicht unbedingt an der Börse spekulieren.
Bei risikoarmen Investments können sich Kassenwart und Vorstand trotzdem etwas trauen: Bis zu einem Drittel des Vermögens aus freien Rücklagen können prinzipiell angelegt werden. Durch eine Streuung der Anlagen verringern Sie das Risiko für Finanzausfälle zudem erheblich.