Geschäftsjahr im Verein: Was Vorstände wissen müssen

Geschäftsjahr im Verein: Was Vorstände wissen müssen

© Nuthawut Somsuk/Thinkstock
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Als Vereinsvorstand tragen Sie die Verantwortung für die Finanzen und Buchführung Ihres Vereins. Das Geschäftsjahr bestimmt, wann Kassenberichte, Geschäftsberichte und Rechenschaftsberichte erstellt werden müssen. Doch welche Regeln gelten für das Geschäftsjahr, und wann ist eine Anpassung sinnvoll? Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

Das Geschäftsjahr in Ihrem Verein

Sofern Ihre Satzung keine abweichende Regelung enthält, gilt das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) als Geschäftsjahr. Ein Geschäftsjahr darf höchstens 12 Monate umfassen.

Nach Ablauf des Geschäftsjahrs sind Sie als Vorstand verpflichtet, die finanziellen und organisatorischen Berichte vorzulegen. Dazu gehören der Geschäftsbericht, der Kassenbericht und der Rechenschaftsbericht. Diese Dokumente sind nicht nur für die Mitgliederversammlung wichtig, sondern oft auch Voraussetzung für Fördermittel oder steuerliche Angelegenheiten.

Satzungsänderung: Wann und wie Sie das Geschäftsjahr anpassen können

Möchten Sie das Geschäftsjahr ändern, müssen Sie eine Satzungsänderung vornehmen. Diese ist nur wirksam, wenn sie im Vereinsregister eingetragen wird. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich.

Für die Änderung ist eine Mitgliederversammlung erforderlich, in der Sie als Vorstand den Antrag einbringen. Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche steuerliche und organisatorische Auswirkungen – insbesondere, wenn Ihr Verein Fördermittel erhält oder an bestimmte Abrechnungszeiträume gebunden ist.

Kassenprüfung: Warum das Geschäftsjahr entscheidend ist

Das Geschäftsjahr legt fest, wann die Kassenprüfung stattfindet. Nach dessen Ablauf prüfen die Kassenprüfer, ob alle finanziellen Transaktionen korrekt erfasst wurden.

Eine lückenlose Buchführung während des Jahres erleichtert diese Prüfung erheblich. Fehlende Belege oder unklare Buchungen führen zu Nachfragen und Verzögerungen. Achten Sie daher darauf, Einnahmen und Ausgaben stets transparent zu dokumentieren und ordentlich zu archivieren.

Wenn Sie eine Änderung des Geschäftsjahrs planen, bedenken Sie, dass dies auch Auswirkungen auf den Prüfungszeitraum hat. Eine einmalige Übergangsphase ist möglicherweise notwendig, um eine saubere Abrechnung sicherzustellen.

Praxistipp: Lohnt sich eine Änderung des Geschäftsjahrs?

Eine Anpassung des Geschäftsjahrs ist sinnvoll, wenn Ihr Verein projektbasiert arbeitet oder Fördermittel nicht an das Kalenderjahr gebunden sind. Auch wenn Ihre Mitgliederversammlung regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfindet, lohnt es sich, das Geschäftsjahr daran anzupassen.

Steuerliche und buchhalterische Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle. Falls Ihr Verein mit anderen Organisationen oder Partnern zusammenarbeitet, reduziert eine Harmonisierung der Abrechnungszeiträume den Verwaltungsaufwand. Überlegen Sie jedoch genau, ob sich die Satzungsänderung für Ihren Verein wirklich lohnt, denn sie bringt zusätzliche Formalitäten mit sich.



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