Bilanz im Verein
Für die Ermittlung der Einkünfte kommen 2 verschiedene Gewinnermittlungsmethoden in Betracht
Die Einnahme-Überschuss-Rechnung und die Bilanz im Verein. Durch die Bilanz müssen solche Steuerpflichtigen ihren Gewinn ermitteln, für die eine Buchführungspflicht besteht. Das gilt in gleicher Weise auch für Vereine. Ist eine Bilanz zu erstellen, wird der steuerliche Gewinn nach folgender Formel ermittelt: Der Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um die Entnahmen und vermindert um die Einlagen.
Bei der Gewinnermittlung sind – so weit sich aus dem Steuerrecht nichts anderes ergibt – die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) zu beachten. Die Buchführung Ihres Vereins muss so beschaffen sein, dass sie einen sachverständigen Dritten (z. B. Betriebsprüfer des Finanzamts) innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage Ihres Betriebs vermitteln kann. Weitere Einzelheiten: Buchführungspflicht.
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