Rücklagen bilden im Verein: Voraussetzungen, Arten und Höhe
Rücklagen sind ein Mittel für Vereine, mit dem sie auf legale Weise Geld beiseite legen können. Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, müssen nämlich eigentlich ihre Mittel zeitnah zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke verwenden. Zeitnah heißt in diesem Zusammenhang: bis zum Ende des übernächsten Jahres, das auf das Jahr der Mittelvereinnahmung folgt. Die Mittel aus 2022 müssen damit bis Ende 2024 verwendet worden sein. Bei freien und zweckgebundenen Rücklagen wird diese Frist aufgehoben.
Dürfen Vereine Rücklagen bilden?
Es gibt immer wieder gute Gründe dafür, nicht alles Geld schnell auszugeben. Der Verein braucht Rücklagen für schlechte Tage, für Anschaffungen, für geplante Investitionen usw. Aus diesem Grund erlaubt es der Fiskus, dass der Verein Rücklagen bildet, wie in § 62 der Abgabenordnung (AO) nachzulesen ist.
Was sind freie Rücklagen und wann dürfen diese gebildet werden?
Freie Rücklagen werden aus den Erträgen aus der vermögensverwaltenden Tätigkeit gebildet. Die freie Rücklage ist gesetzlich der Höhe nach zunächst nicht beschränkt. Allerdings darf niemand unbegrenzte Mengen Geld am Jahresende der Rücklage zuführen, denn für die jährliche Zuführung gibt es sehr wohl eine Obergrenze: Der Verein darf
- höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung (z. B. Miete/Pachteinnahmen, Zinsen aus Bank- und Sparguthaben usw.) und
- zusätzlich maximal zehn Prozent der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel
in die freie Rücklage einbringen.
Was ist die 10-Prozent-Grenze?
Hier rechnet man alle Überschüsse/Gewinne aus den Zweckbetrieben des Vereins, den aus dem (steuerpflichtigen) wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (nach Steuern) und die Bruttoeinnahmen – gemeint sind tatsächlich die Einnahmen, nicht die Überschüsse – aus dem ideellen Bereich aus.
Was aber, wenn die Vereinsvorsitzenden in einem Jahr diese Grenzen nicht ausschöpfen können oder wollen? Seit dem 1. Januar 2014 wird die Bemessung der Höchstgrenze für die Bildung freier Rücklagen nicht mehr auf das jeweilige Kalenderjahr bezogen. Das heißt: Wer in einem Jahr die Höchstgrenze nicht ausnutzt, kann das in den beiden Folgejahren nachholen.
Was sind zweckgebundene Rücklagen?
Zu den zweckgebundenen Rücklagen gehören:
- Rücklagen, die dem steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zweck dienen, etwa Gelder für die Errichtung, den Ausbau oder die Instandsetzung des Vereinsheims
- Rücklagen für wiederkehrende Ausgaben als sogenannte Betriebsmittelrücklagen, etwa Löhne, Gehälter und Miete
- Rücklagen für die Pflege des Vereinsvermögens, etwa die Reparatur eines geerbten Mehrfamilienhauses
Wann dürfen zweckgebundene Rücklagen gebildet werden?
Die Bildung einer Rücklage ist auch dann zulässig, wenn der Zeitraum bis zur Verwendung der Mittel noch nicht konkret angegeben werden kann. Allerdings muss sie notwendig sein, um ein bestimmtes Vorhaben durchzuführen, und das Projekt soll auch tatsächlich durchgeführt werden. Dafür muss die finanzielle Gesamtsituation des Vereins es realistisch erscheinen lassen, dass das geplante Vorhaben tatsächlich in angemessener Zeit realisiert werden kann.