Aufwandsentschädigung: Was Ihr Verein dazu wissen sollte
Wenn es darum geht, Mitgliedern, Vorständen, Vereinsmitarbeitern oder Helfern im Verein Ausgaben zu erstatten oder ihnen für die geleistete Arbeit oder einen Zeitaufwand eine Entschädigung zukommen zu lassen, werden in der Vereinspraxis zwei Begriffe häufig miteinander verwechselt:
Aufwandsentschädigung (hierzu zählen unter anderem Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale)
und
Aufwandsersatz (auch Aufwendungsersatz genannt)
Vor allem bei Tätigkeiten wie dem Ausstellen von Bescheinigungen für Rückspenden sollten Sie mit großer Sorgfalt verfahren. Damit Ihnen keine Fehler passieren, verraten wir Ihnen jetzt, was genau unter Aufwandsentschädigung im Verein zu verstehen ist.
Was bedeutet Aufwandsentschädigung im Verein?
Bei der Aufwandsentschädigung im Verein handelt es sich einfach gesagt um eine Bezahlung für Zeit und geleistete Arbeit. Gemeint sind Aufwendungen, die beispielsweise Ehrenamtliche für Ihren Verein entrichten.
Zu solchen Aufwendungen gehören etwa:
- die Arbeit als Schatzmeister
- die Arbeit als Fußball-, Tennistrainer
- ehrenamtliche Tätigkeit als Platzwart
- das wöchentliche Mähen der Vereinswiese
Höhe der Aufwandsentschädigung
Auch bei der jährlichen Höhe der Aufwandsentschädigungen bestehen Unterschiede. Um Ihnen einen besseren Überblick zu ermöglichen, haben wir die untere Tabelle vorbereitet.
Art der Tätigkeit | Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung/Jahr |
ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstand/Platzwart | 840 EUR |
nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Verwaltungsrates/Ausschusses | 200 EUR |
Übungsleiter und Betreuer | 3.000 EUR |
Was sind die Ausnahmen bei der Aufwandsentschädigung?
Interessant ist jedoch, dass von der Aufwandsentschädigung im Verein die Arbeit des Vorstands ausgenommen ist.
Sprich: Er darf für seine Vorstandsarbeit keine Aufwandsentschädigung erhalten, denn laut Gesetz sind Vorstandsmitglieder grundsätzlich unentgeltlich für den Verein tätig.
Quelle: Evelyn Geissler / Unsplash
Praxisbeispiel zum Aufwendungsersatz
Beim Aufwendungsersatz dagegen geht es nicht um eine Zahlung für Zeit bzw. geleistete Arbeit, sondern um die Erstattung tatsächlicher entstandener Aufwendungen.
Es geht also um die Auslagen, die Sie für den Verein hatten und die Ihnen vom Verein erstattet werden. Unter der Bedingung, dass Sie anhand von Belegen diese Ausgaben nachweisen können.
Zu den Letzteren gehören:
- die Nutzung privater Handys/Telefone
- die Nutzung privater Fahrzeuge
- Reise- oder Portokosten
- Materialkosten
- Unterbringungskosten usw.
Beispiel:
Sie bestellen über Ihre Privatadresse bei einem Versender Druckerzubehör für den Vereinsdrucker und legen 120 Euro vor. Das Geld erstattet Ihnen der Verein später per Überweisung. Bei dieser Überweisung über 120 Euro handelt es sich dann um einen echten Aufwendungsersatz.
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