Wenn Vereinsmitglieder kostenlos Drucksachen zur Verfügung stellen – und dann eine Gegenleistung wünschen

Wenn Vereinsmitglieder kostenlos Drucksachen zur Verfügung stellen – und dann eine Gegenleistung wünschen

© fotogestoeber l Adobe Stock

Ein Fall aus der Praxis: Ein Vereinsmitglied ist gleichzeitig Inhaber einer Medienagentur. Dem Verein stellt er alle Werbemittel kostenlos zur Verfügung. Als Gegenleistung schreibt der Verein auf allen Drucksachen „Medienagentur Müller – Fördermitglied des Muster- Vereins Musterhausen.“ Gleichzeitig macht das Mitglied aber die Aufwendungen steuerlich geltend. Ist das überhaupt erlaubt?

Die Antwort lautet: ja. Vergleichen können Sie das Ganze mit dem fast schon „klassischen“ Fall der Trikotspende. Die läuft normalerweise so ab: Ein Händler aus dem Ort erklärt sich bereit, Trikots für eine Mannschaft zu stellen. Die Trikots lässt er mit einem Werbeaufdruck versehen und übergibt sie dann dem Verein. Gleichzeitig legt er die Lieferrechnung vor und möchte gerne eine Spendenquittung erhalten.

Das funktioniert nicht! In diesem Fall können Sie keine Spendenquittung ausstellen. Aber: Der spendende Unternehmer kann seine Spende als Betriebsausgabe geltend machen! Der Grund:

Bei einer solchen werblichen Leistung des Vereins (die Spieler laufen ja jetzt quasi Werbung für den Spender) handelt es sich um Leistungen, die dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zuzuordnen sind. Und über Leistungen, die diesem Geschäftsbetrieb zugeordnet werden, dürfen Sie als Verein niemals eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Im eben geschilderten Fall der Trikotspende kommt „erschwerend“ hinzu, dass der Spender seine Aufwendungen ja auch als Betriebsausgabe geltend machen kann! Nun kann man allerdings trefflich darüber streiten, ob ein kleiner Hinweis auf den Vereinsdrucksachen „Fördermitglied des XY-Vereins“ wirklich schon als Werbung zu sehen ist. Das könnte ggf. auch das Finanzamt des Spenders einwenden und den Betriebsausgabenabzug verwehren. Deshalb sollte die Werbung ruhig etwas deutlicher ausfallen!



Tipp: So machen Sie es bei Trikot- und ähnlichen Spenden besser

Wenn ein Dritter Waren einkauft (Trikots, Instrumente, Gerätschaften etc.), um diese dem Verein zu spenden, stellt sich immer wieder die oben genannte Problematik. Besser ist es in diesem Fall, mit dem potenziellen Spender im Vorfeld zu verabreden, dass er einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt. Dann handelt es sich nicht mehr um eine Sach-, sondern um eine Geldspende.

Hierfür können Sie ihm dann eine ganz normale Spendenquittung ausstellen. Dass Sie diesen Gönner im Rahmen der Mitgliederversammlung, bei Jubiläumsveranstaltungen oder bei anderen Vereinsanlässen namentlich nennen, ist möglich.

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