Kleinspenden
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1 min | Zuletzt aktualisiert am 15.11.2023
Inhaltsverzeichnis
Für Spenden sind grundsätzlich Zuwendungsbestätigungen auszustellen
Für diese gelten wichtige Formvorschriften. Verwenden Sie stets die offiziellen Muster für Zuwendungsbescheinigungen. Diese werden vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Eine Ausnahme wird für Kleinspenden gemacht. Kleinspenden sind Spenden bis 200 Euro. Für diese Spenden gilt ein vereinfachter Spendennachweis.
Achtung: Abgestempelte Überweisungsbelege reichen auch im Rahmen der Vereinfachungsregelung nicht aus. Der Grund: Viele Banken stempeln die Durchschriften nicht mehr ab oder überlassen das Abstempeln ihren Kunden. Ob die Überweisung tatsächlich erfolgt ist, lässt sich anhand der abgestempelten Durchschrift nicht feststellen.
Damit der vereinfachte Spendennachweis vom Finanzamt anerkannt wird, muss Ihr Spender seinen Kontoauszug oder einen Bareinzahlungsbeleg mit dem Vermerk der Bank „Zahlung erfolgt“ vorlegen. Dann wird die Spende problemlos anerkannt und Steuern mindernd beim Spender berücksichtigt.