Was Sie unbedingt vor einer Spendensammlung sicherstellen sollten

Was Sie unbedingt vor einer Spendensammlung sicherstellen sollten

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Wenn Ihr Verein zweckgebundene Spenden sammelt, müssen Sie diese Spenden generell zeitnah (bis zum Ende des übernächsten Wirtschaftsjahres) für den konkreten Zweck verwenden.



Die Finanzverwaltung lässt jedoch eine Ausnahme zu, die Sie aber vor der Spendenaktion beachten sollten: Wenn Sie bereits bei der Spendengewinnung darauf hinweisen, dass die Spende Ihrem Vereinsvermögen zugeführt werden soll, ist dies anschließend problemlos möglich.



Eine großzügigere Regelung gilt auch für Erbschaften und Vermächtnisse, sofern Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Auch diese können Sie dann ohne Zweckbindung Ihrem Vereinsvermögen zuführen. Das gilt auch für Sachspenden an Ihren Verein, die langfristig im Vereinsvermögen bleiben (z. B. Zuwendung eines Pkws, Spende eines Sportgerätes oder Musikinstruments).



Achtung: Haben Sie bei der Spendensammlung keinen Hinweis auf die Zuführung ins Vereinsvermögen gegeben, kann dieser Schritt auch nicht erfolgen. Denn eine allgemeine Zuführung eingegangener Spenden zum Beispiel in eine Rücklage ist nicht zulässig, da Sie in diesem Fall gegen das Gebot der Selbstlosigkeit verstoßen. Es gibt aber zwei Lösungen für Sie und Ihren Verein:



1.) Sie führen die Spenden einer zweckgebundenen Rücklage zu. Voraussetzung: Sie können nachweisen, dass Ihr Verein damit seine gemeinnützigen Zwecke aus wirtschaftlichen Gründen erfüllen kann.

2.) Sie führen die Spenden einer sogenannten „freien Rücklage“ zu.



Beachten Sie aber: Die Höhe dieser Rücklage ist begrenzt! Sie können also

nicht unendlich viel Geld in eine freie Rücklage überführen, sondern nur

  • maximal ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und
  • zehn Prozent der sonstigen, zeitnah zu verwendenden Mittel.

Mit „zeitnah zu verwendende Mittel“ sind die Überschüsse bzw. Gewinne aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Ihres Vereins ebenso wie aus den Zweckbetrieben und die Bruttoeinnahmen aus dem ideellen Bereich gemeint.



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