Gewerbesteuer
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Gewerbesteuer kann nur in den Bereichen anfallen, die auch der Körperschaftsteuer unterliegen

Erfreuliche Folge für alle gemeinnützigen Vereine: Die Erträge im ideellen Bereich sowie auch die Erträge aus Vermögensverwaltung und aus Zweckbetrieben sind in jedem Fall steuerfrei. Und für die Einnahmen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gilt ein Freibetrag von 35.000€.

Dieser Freibetrag bedeutet konkret: Wenn Ihre Einnahmen aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben den Betrag von 35.000 € im Jahr nicht übersteigen, brauchen Sie mit Ihrem Verein keine Gewerbesteuer zu zahlen. Die Folge dieser Besteuerungsgrenze: Ein Großteil der Vereine fällt von vornherein aus der Gewerbesteuerpflicht heraus.

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