Grunderwerbsteuer
Gemeinnützige Vereine sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit
Das bedeutet: Beim Erwerb von Immobilienbesitz müssen Sie auch als gemeinnütziger Verein Grunderwerbsteuer zahlen. Diese schwankt je Bundesland zwischen 3,5% und 5%. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung des Grundstückserwerbers, also im Regelfall der Kaufpreis. Aber auch andere Leistungen können zur Bemessungsgrundlage dazuzählen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Käufer bereit ist, ein noch im Grundbuch abgesichertes Restdarlehen unter Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen.
Beispiel: Ihr Verein erwirbt ein Sportgelände. Sie zahlen an den Verkäufer 150.000€ und übernehmen wegen des überaus günstigen Zinssatzes das Restdarlehen des Verkäufers in Höhe von 35.000€, das durch eine Grundschuld zu Gunsten der finanzierenden Bank abgesichert ist. Dann beträgt der Kaufpreis in Bayern (3,5% Grunderwerbsteuer) unterm Strich 185.000€ und die Grunderwerbsteuer damit 6.475€ (3,5 % von 185.000€).