Der ideelle Bereich im Verein umfasst alles, was dem Vereinzweck dient
Ein Verein kann grundsätzlich in vier Tätigkeitsbereichen steuerlich relevante Einnahmen erzielen. Dabei ist es entscheidend, die Einnahmen im ideellen Bereich von den anderen Tätigkeiten klar abzugrenzen. Wie das das am besten funktioniert und welche Einnahmen in den ideellen Bereich gehören, erfahren Sie jetzt.
Worum handelt es sich bei den „4 Sphären“?
- Ideeller Bereich
- Vermögensverwaltung
- Zweckbetrieb
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Das Beachten der 4 Sphären ist von hoher Bedeutung. Die Besonderheit des ideellen Bereichs ist, dass auf hier auf Einnahmen des Vereins keine Steuern gezahlt werden müssen. Wichtig ist aber, dass Einnahmen und Ausgaben – wie auch in den anderen Tätigkeitsbereichen – korrekt in der Steuererklärung angegeben werden.
Vor allem ist es entscheidend, die Einnahmen im ideellen Bereich von den anderen Tätigkeitsbereichen klar abzugrenzen. Wie das am besten geht und welche Einnahmen in den ideellen Bereich gehören, erfahren Sie jetzt.
Welche Einnahmen und Ausgaben zählen zum ideellen Bereich?
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Bei der Steuererklärung müssen Sie alle Ausgaben des Vereins genau angeben. Zum ideellen – und damit steuerbefreiten – Bereich gehören folgende Posten.
Typische Einnahmen für den ideellen steuerlichen Tätigkeitsbereich:
- Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren, die nach Art und Höhe in der Satzung festgelegt oder durch ein in der Satzung bestimmtes Organ (z. B. Mitgliederversammlung) festgesetzt sind
- Zuschüsse und Fördermittel von Bund, Land und Gemeinde oder anderen öffentlichen Körperschaften, soweit diese für den ideellen Vereinsbereich bestimmt sind
- Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse
- Ersatzkosten (Ausgleichszahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden)
- Umlagen
Typische Ausgaben für den ideellen steuerlichen Tätigkeitsbereich:
- Honorare für Übungsleiter
- Gehälter für Vereinsmitarbeiter
- Aufwandsentschädigungen (z. B. Ehrenamtspauschale)
- Reisekosten
- Miet- und Pachtkosten (u.a. Sportstättennutzungsgebühr)
- Kosten für Mitgliederbetreuung und -verwaltung
- Pflege der Homepage
- Versicherungsgebühren
- Kontoführungsgebühren
- Rücklastschriften & Rücklastschriftgebühren
Als Faustregel gilt, dass alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der direkten Verwirklichung des Vereinszwecks in den ideellen Bereich gehören.
Überschneidungen von Tätigkeitsbereichen sind nicht selten
Nicht immer können die Einnahmen ausschließlich einem bestimmten Bereich der Vereinstätigkeit, wie beispielsweise dem ideellen Bereich, zugeordnet werden. So genannte Mischfälle sind an der Tagesordnung.
- zum ideellen Bereich zählt die kostenlose Verteilung der Festzeitschrift an die Mitglieder;
- zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb zählt der Verkauf der Festzeitschrift an die Nichtmitglieder;
- der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb umfasst die Werbung in der Jubiläumszeitschrift und dem Festzelt, das Engagieren der Musikkapelle und die Bewirtung der Gäste im Festzelt
Als Kassenwart müssen Sie also genau hinschauen und die einzelnen Posten oft mühsam „auseinanderdröseln“.