Mittelverwendung: Richtlinien und praktische Tipps

Mittelverwendung: Richtlinien und praktische Tipps

© Thomas Reimer l Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Die Mittel des Vereins müssen für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke verwendet werden, und zwar zeitnah. Stellt das Finanzamt fest, dass ein Verein gegen die Grundsätze zeitnaher Mittelverwendung verstoßen hat, kann es dem Verein eine Frist zur Verwendung der unzulässig angesammelten Vermögenswerte setzen. Die tatsächliche Geschäftsführung gilt als ordnungsgemäß, wenn der Verein die Mittel innerhalb der Frist für steuerbegünstigte Zwecke verwendet.

Das bedeutet: Die Anerkennung als gemeinnützig kann Ihr Verein nur dann verlieren, wenn Sie die unzulässigen Rücklagen innerhalb der gesetzten Frist nicht auflösen. Oder anders herum: Kommen Sie der Aufforderung des Finanzamts fristgerecht nach, bleibt Ihrem Verein die Gemeinnützigkeit erhalten

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Einnahmen, die zeitnah verwendet werden müssen

  • Einnahmen aus Sponsoring
  • Erträge aus Vermögensverwaltung
  • Gewinne aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
  • Gewinne aus Zweckbetrieb
  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden.

Wie setzen Sie die Mittel sinnvoll ein?

Um eine zeitnahe Verwendung handelt es sich noch, wenn die vereinnahmten Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Hauptsache, Sie verwenden die Mittel für satzungsgemäße Zwecke. Bis dahin können Sie die Mittel anlegen oder unter bestimmten Bedingungen auch als Darlehen vergeben.

So setzen Sie Mittel gezielt ein

Projektförderung: Planen Sie frühzeitig Investitionen in satzungsgemäße Projekte wie Bildungsangebote, Sportausrüstung oder gemeinnützige Veranstaltungen.

Personalkosten: Falls Ihr Verein festangestellte oder ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt, können Mittel für deren Aufwandsentschädigung oder Fortbildungen genutzt werden.

Instandhaltung: Reparaturen oder Renovierungen von Vereinsräumlichkeiten fallen ebenfalls unter die satzungsgemäße Mittelverwendung.

Anschaffung von Vereinsbedarf: Ob Sportgeräte, Bücher oder Software – Investitionen in notwendige Materialien sind zulässig.

Zusätzliche Fördermaßnahmen: Nutzen Sie freie Mittel für neue Förderprogramme oder Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen.

Ausnahme für kleine Vereine

Achtung: Allerdings hat das Jahressteuergesetz 2020 für kleine und mittlere Vereine eine Erleichterung gebracht. Vereine, die mit ihren Bruttoeinnahmen unter 45.000 Euro pro Jahr bleiben, sind nicht mehr an die zeitnahe Mittelverwendung gebunden. Der § 55 Absatz 1 Nummer 5 der Abgabenordnung (AO) wurde dazu durch das Jahressteuergesetz (JStG) entsprechend ergänzt.

Mittelverwendung im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Wichtig: Die zeitnahe Mittelverwendung gilt grundsätzlich auch für Ihre Einnahmen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das bedeutet konkret: Nach Zahlung der Steuern und Abgaben müssen Sie den Überschuss für Ihre gemeinnützigen Zwecke einsetzen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Rücklagen.

Die Verpflichtung, Vereinsmittel sofort einzusetzen, gilt beispielsweise nicht für folgende Fälle:

  • Zuwendungen nach einer Erbschaft, wenn der Erblasser keine Angaben über deren Verwendung gemacht hat
  • Zuwendungen aufgrund eines Spendenaufrufs des Vereins, wenn daraus ersichtlich ist, dass Beträge zur Aufstockung des Vermögens erbeten werden
  • Zuwendungen eines Spenders, wenn dieser ausdrücklich erklärt, dass sie zur Erhöhung des Vereinsvermögens bestimmt sind
  • Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vereinsvermögen gehören (Übertragung von Wertpapieren oder Immobilienbesitz)

Fazit

Die zeitnahe Mittelverwendung ist ein zentrales Kriterium für den Erhalt der Gemeinnützigkeit. Vereine sollten frühzeitig planen, wie sie ihre Einnahmen satzungsgemäß einsetzen, um unnötige Rücklagen zu vermeiden. Besonders wichtig ist eine vorausschauende Finanzplanung, um die vom Finanzamt vorgegebenen Fristen problemlos einzuhalten.

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