Sportliche Veranstaltungen: Steuerliche Aspekte und Voraussetzungen

Sportliche Veranstaltungen: Steuerliche Aspekte und Voraussetzungen

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Sportliche Veranstaltungen nehmen in Vereinen eine besondere Stellung ein, da sie sowohl steuerliche Vorteile bieten als auch steuerlich relevante Herausforderungen mit sich bringen können. Die genaue Einordnung, ob eine Veranstaltung als steuerbegünstigter Zweckbetrieb oder als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie etwa der Teilnahme von bezahlten Sportlern oder der Höhe der Einnahmen. Dieser Artikel erläutert, wie Sie sportliche Veranstaltungen steuerlich behandeln und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.

Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb

Sportliche Veranstaltungen eines Vereins gelten als Zweckbetrieb, wenn sie die Voraussetzung erfüllen, dass die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen eine festgelegte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze liegt aktuell bei 30.678 EUR pro Jahr. Sollte der Verein diese Grenze überschreiten, kann er dennoch den Zweckbetrieb beibehalten, wenn keine bezahlten Sportler teilnehmen. In diesem Fall muss der Verein den Verzicht auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze erklären. Der Vorteil eines Zweckbetriebs ist erheblich: Die Einnahmen aus den Veranstaltungen bleiben von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und es gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.

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Was zählt zu einer sportlichen Veranstaltung?

Unter einer sportlichen Veranstaltung versteht man alle Aktivitäten eines Sportvereins, die es den Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben – unabhängig davon, ob diese Mitglieder des Vereins sind oder nicht. Dies gilt sowohl für Wettkämpfe als auch für Trainingsmaßnahmen. Auch Sportreisen, bei denen die sportliche Betätigung im Vordergrund steht (z. B. Reisen zu Wettkämpfen), gehören dazu. Wenn jedoch bei einer Reise die Erholung im Vordergrund steht, wie bei einer reinen Touristikreise, gilt diese nicht als sportliche Veranstaltung, auch wenn zwischendurch Sport betrieben wird.

Keine Zweckbetriebseigenschaft bei bezahlten Sportlern

Wenn bei einer sportlichen Veranstaltung Sportler teilnehmen, die für ihre Teilnahme bezahlt werden, gilt die Veranstaltung nicht als Zweckbetrieb. Bezahlte Sportler sind solche, die für ihre sportliche Tätigkeit oder als Werbeträger Vergütungen oder andere Vorteile erhalten, die über eine Aufwandsentschädigung hinausgehen. Dies betrifft sowohl Vereinsmitglieder als auch externe Sportler, die eine Vergütung erhalten. In diesem Fall verliert die Veranstaltung ihren Status als steuerbegünstigter Zweckbetrieb.

Sportkurse und -lehrgäng

Sportkurse oder -lehrgänge, die für Vereinsmitglieder sowie Nichtmitglieder angeboten werden, zählen ebenfalls als sportliche Veranstaltungen, solange keine bezahlten Sportler (z. B. Auszubildende) daran teilnehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Trainer oder Lehrgangsleiter für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten. Auch die Art der Bezahlung, sei es durch Mitgliedsbeiträge oder Sonderentgelte, hat keinen Einfluss auf die Klassifizierung als Zweckbetrieb.

Verkauf von Speisen und Getränken

Der Verkauf von Speisen und Getränken bei einer sportlichen Veranstaltung gehört nicht zur Veranstaltung selbst und wird als eigenständiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb betrachtet. Wird bei einer Veranstaltung ein einheitlicher Eintrittspreis für den Zugang zur Veranstaltung und die Bewirtung verlangt, muss dieser Preis aufgeteilt werden – in einen Teil für die sportliche Veranstaltung und einen Teil für die Bewirtung.

Vermietung von Sportstätten und Sportgeräten

Die Vermietung von Sportstätten und Sportgeräten ist nur dann eine sportliche Veranstaltung, wenn sie für sportliche Zwecke genutzt wird, z. B. für Training oder Wettkämpfe. Wird die Sportstätte jedoch langfristig vermietet (mehr als sechs Monate), fällt dies nicht unter die sportliche Veranstaltung und wird steuerlich als Vermögensverwaltung behandelt. Kurzfristige Vermietungen an Mitglieder des Vereins gelten hingegen als Zweckbetrieb.

Fazit

Sportliche Veranstaltungen in Vereinen können steuerliche Vorteile bieten, wenn sie als Zweckbetrieb anerkannt werden. Um diese Vorteile zu nutzen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme von bezahlten Sportlern und die Höhe der Einnahmen. Vereine sollten sich daher genau mit den steuerlichen Bestimmungen auseinandersetzen, um eventuelle steuerliche Nachteile zu vermeiden. Und denken Sie daran, bei sportlichen Veranstaltungen immer auf Sicherheitsvorkehrungen zu achten – sichern Sie sich den den kostenlosen Ratgeber „Erste Hilfe leisten“ , um im Falle eines Unfalls schnell und kompetent handeln zu können

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