Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldung

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Ihr Verein als Unternehmer muss jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben

Das ist also nicht anders als bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls auch noch Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine können unter bestimmten Bedingungen ihre Vorsteuer pauschal ermitteln.

Dies ist der Fall, wenn

  • der Nettoumsatz im Vorjahr 35.000€ nicht überschritten hat und
  • der Verein nicht verpflichtet ist, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahme Abschlüsse zu machen, also nicht verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen.

Die pauschale Vorsteuer beträgt 7 % der steuerpflichtigen Einnahmen. Ein weiterer Vorsteuerabzug entfällt dann. Wollen Sie die Vorsteuerpauschale in Anspruch nehmen, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen.

Beachten Sie zunächst, dass die Einnahmen Ihres Vereins Bruttoeinnahmen sind. Das bedeutet, dass Sie bereits die Umsatzsteuer enthalten. Beträgt der Steuersatz 19 %, so dürfen Sie, wenn Sie mit Ihrem Verein 119€ einnehmen, 100€ behalten und schulden dem Finanzamt davon 19 %. Das sind 19€. Die Umsatzsteuer muss also aus den steuerpflichtigen Einnahmen herausgerechnet werden.



Achtung:
19€ sind nicht 19 % der Bruttoeinnahme (119€), sondern nur 15,96 %. Für Einnahmen, die mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % versteuert werden, beträgt die Umsatzsteuer 6,54 % der Bruttoeinnahmen.

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