Umsatzsteuer-Voranmeldung für Vereine: Wann Sie nötig ist und wie sie funktioniert

Umsatzsteuer-Voranmeldung für Vereine: Wann Sie nötig ist und wie sie funktioniert

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Viele Vereine sind sich unsicher, ob sie eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Sobald ein Verein unternehmerisch tätig ist – etwa durch den Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder Eintrittskarten – unterliegt er der Umsatzsteuerpflicht. Neben der jährlichen Umsatzsteuererklärung kann dann eine regelmäßige Voranmeldung erforderlich sein.

Wann muss ein Verein eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung hängt von der Steuerlast des Vorjahres ab:

  • Mehr als 7.500 € Umsatzsteuer pro Jahr: Monatliche Voranmeldung
  • Zwischen 1.000 € und 7.500 € Umsatzsteuer: Vierteljährliche Voranmeldung
  • Unter 1.000 € Umsatzsteuer: Keine Voranmeldung, nur Jahreserklärung

Achtung: Neugegründete Vereine müssen in den ersten beiden Jahren monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Lesetipp: Umsatzsteuer beim Verein: Tipps für Schatzmeister

Vereine und die pauschale Vorsteuerermittlung

Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine können die Vorsteuer pauschal mit 7 % der steuerpflichtigen Einnahmen berechnen, wenn:

  • Der Nettoumsatz im Vorjahr unter 35.000 € lag.
  • Keine Buchführungspflicht und Bilanzierungspflicht besteht.

Wird diese Regelung genutzt, entfällt der reguläre Vorsteuerabzug. Der Verein muss dies dem Finanzamt mitteilen.

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Da die Einnahmen eines Vereins Bruttobeträge sind, muss die Umsatzsteuer herausgerechnet werden:

  • Regulärer Steuersatz (19 %):

    Einnahme 119 € → Nettobetrag 100 €, Umsatzsteuer 19 €

    Anteil der Umsatzsteuer an den Bruttoeinnahmen: 15,96 %
  • Ermäßigter Steuersatz (7 %):

    Einnahme 107 € → Nettobetrag 100 €, Umsatzsteuer 7 €

    Anteil der Umsatzsteuer an den Bruttoeinnahmen: 6,54 %

Fazit

Vereine mit steuerpflichtigen Einnahmen müssen die Umsatzsteuervoranmeldung je nach Steuerlast monatlich oder quartalsweise abgeben. Die Vorsteuerpauschale kann für gemeinnützige Vereine eine Möglichkeit sein, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Eine frühzeitige steuerliche Planung hilft, unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

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