Strom- und Gas immer teurer: Auswirkungen der hohen Energiepreise für Vereine
Erst war es die Corona-Pandemie, die viele Vereine die letzten Jahre über Gebühr belastete und die Vereinshaushalte an ihre Grenzen brachte. Denn gewohnte Einnahmen aus Veranstaltungen oder Spiele in Sportstätten fielen weg. Auch kostenpflichtige Angebote ließen sich nicht wie geplant durchführen – und oftmals verließen sogar Mitglieder den Verein. Nun ist Krieg in der Ukraine und in Europa explodieren nicht nur die Energiekosten. Im Entlastungspaket des Bundes finden Vereine zudem keine Berücksichtigung. Doch es gibt verschiedene Maßnahmen zur Entlastung, die verhindern, dass ein Verein in finanzielle Schieflage gerät. Wie verraten, welche.
Energiepreise im Verein – Wie ist die aktuelle Situation?
Die derzeitige Mega-Inflation und die Energiekrise sind nicht nur für private Haushalte ein Problem, sie belasten auch Vereine. Die Energiekosten schießen in die Höhe und Sachausgaben, Mieten sowie Personalkosten steigen kräftig. Viele Vereine schaffen es daher oft nicht mehr, den inflationsbedingt gewachsenen Finanzbedarf aus dem gewohnten Beitragsaufkommen finanzieren.
Hinzu kommt, dass viele Vereine den durch die Corona-Pandemie ausgelösten Mitgliederschwund finanziell jetzt besonders schmerzlich zu spüren bekommen. Das betrifft auch und vor allem die Sportvereine: Viele kleine aber auch große Breitensportvereine, wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der MTV oder die Landessportbünde, konnten weitere massenhafte Austritte ihre Mitglieder zwar vorerst stoppen. Die Zahlen der Mitgliedschaften und damit die Einnahmen bewegen sich aber noch lange nicht auf jenen vor der Pandemie.
Falls der Verein oder Verband über nennenswerte freie Rücklagen und weiteres Vermögen verfügt, kann er diese Reserven zwar erst einmal nutzen, um steigende Energiekosten und Kostenerhöhungen aufzufangen. Es ist jedoch ratsam, darüber hinaus Maßnahmen zu prüfen, um die Energiepreise im Verein abzufedern und dabei das Vereinsleben weiter aufrechtzuerhalten.
Beachten Sie: Können Sie die anfallenden Ausgaben mit dem aktuellen Beitragsaufkommen nicht mehr stemmen, müssen Sie als Vorstand schnellstmöglich aktiv werden, schon um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Denn die Grenze zwischen „Zahlungsengpass“ und „Insolvenzverschleppung“ ist schmal!
Wie unterstützen Politik und Bund die Vereine während der Energiekrise?
Beheizte Hallen und Sportstätten, die Beleuchtung der Anlagen, heiße Duschen – neben der Energiesicherheit im Verein bewegt Vorstände und Mitglieder die Finanzierung von Gas und Strom. Für den Breitensport in Deutschland hatte die Bundesregierung 500 Millionen Euro Anschubzahlungen nach den Pandemie-Einschränkungen bereitgestellt. Geld, das die Sportvereine dringend benötigten, mittlerweile aber längst aufgebraucht ist.
Weitere Maßnahmen, um den steigenden Kosten der Energie entgegenzuwirken, blieben von Ländern und Kommunen bislang aus. Lediglich die einmalige Pauschale für Energiekosten in Höhe von 300 Euro können Vereine auszahlen, beispielsweise an:
- Beschäftigte im Dienstverhältnis
- einzelne Ehrenamtliche
- Minijobber
Im 3. Entlastungspaket des Bundes vom September 2022 spielten Vereine keine Rolle.
Zuletzt beschäftigte sich die Sportministerkonferenz im November 2022 mit dem Thema Energiepreise im Verein. Der Bund sicherte den rund 87.000 Sportvereinen in Deutschland zu, künftig unter die Strom- sowie Gaspreisbremse zu fallen. Der Grundbedarf der Vereine wird demnach staatlich gedeckelt. Doch darüber hinaus gibt es für Vereine – innerhalb und außerhalb des Sports – verschiedene Maßnahmen, die für Entlastung sorgen und verhindern, finanziell ins Minus zu rutschen.
Kosten einsparen und Sponsoring: So können Vereine in der Energiekrise Ausgaben senken
Am Verbrauch sparen und Kosten senken helfen in dieser Zeit der Energiekrise. Das heißt: Prüfen Sie alle Sachausgaben Ihres Vereins genau – vor allem jene für Strom und Gas. Und holen Sie aktuelle Angebote ein. Setzen Sie Energieeffizienzmaßnahmen um oder integrieren Sie diese. Für erneuerbare Energien bei Sportstätten und Schwimmbädern gibt es eine große Anzahl an Zuschuss- und Fördermöglichkeiten von Bund und Kommunen. Schließen Sie falls möglich Einkaufsgemeinschaften mit anderen Vereinen und Verbänden, so können Sie größere Bestellmengen realisieren und zu günstigeren Preisen einkaufen.
Verbrauchskosten senken
Sparen Sie laufende Verbrauchskosten für Strom und Gas ein. Wechseln Sie zum günstigsten Anbieter für Strom, vermeiden Sie dauernden Stand-by-Betrieb von Elektrogeräten und nutzen Sie energiesparende Technik in Vereinsräumen, Anlagen sowie Schwimmbädern. Setzen Sie undichte Armaturen, marode Duschen etc. sofort instand. Reduzieren Sie teuren Restmüll. Und denken Sie daran: Schon ein Grad weniger Raumtemperatur spart rund sechs Prozent Heizkosten.
Personalkosten reduzieren
Stellen Sie die Personalausgaben Ihres Vereins auf den Prüfstand. Für Sportvereine ist es ratsam, Übungsstunden mit geringer Teilnehmerzahl zusammenzulegen, um Trainerkosten zu sparen. Verpflichten Sie Ihre Mitglieder bei entsprechender Satzungsgrundlage zur Mitarbeit, beispielsweise zur Ableistung einer bestimmten Zahl von Arbeitsstunden pro Jahr bei der Pflege der Sportstätten, bei Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten.
Vereinseigentum sorgfältig instand halten
Bei guter Pflege lassen sich Gebäude, Gerätschaften sowie Fahrzeuge oft deutlich länger nutzen als geplant. Der gut gepflegte Mannschaftsbus lässt sich meist noch jahrelang einsetzen, auch wenn er längst abgeschrieben ist. Das alte Vereinsgebäude können Sie oft kostensparend in Eigenleistung sanieren, falls ein Neubau zurzeit nicht finanzierbar ist.
Kosten sparen durch Sponsoring
Durchleuchten Sie Ihre Ausgaben daraufhin, ob sie nicht von einem Sponsor übernommen werden können, der auf diese Weise sein Unternehmen positiv präsentieren kann. Ein örtliches Gartenbauunternehmen könnte beispielsweise benötigte Maschinen zur Neuanlage Ihres Rasenplatzes kostenlos zur Verfügung stellen. Als Dank weisen Sie im Gegenzug in Ihren Veröffentlichungen auf die Unterstützung durch Ihren Sponsor hin und stellen dem Unternehmen zum Beispiel Werbefläche bei Veranstaltungen des Vereins zur Verfügung.
Praxistipp: Listen Sie als Mehrspartenverein Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Abteilungen auf. Schließen oder verkleinern Sie defizitäre Vereinsabteilungen notfalls, wenn Sie diese Abteilungen auch durch Einsparungsmaßnahmen nicht in die schwarzen Zahlen bringen können.
Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung der gestiegenen Energiekosten
Lassen sich die hohen Belastungen durch diese Maßnahmen nicht abfangen, bleibt Vereinen oft nur eine Anhebung des Mitgliedsbeitrags. Beitragserhöhungen alle zwei bis drei Jahre sind durchaus vertretbar. Allerdings sind sie schon in ruhigeren Zeiten ein heikles Thema. Umso mehr, wenn Mitglieder auch sonst mit ungewohnten Preissteigerungen zurechtkommen müssen, ohne dass ihre Einkommen entsprechend mitwachsen.
So werben Sie um Verständnis bei Beitragserhöhungen
Sind Beitragserhöhungen nicht mehr zu umgehen um den Verein solvent zu halten, beachten Sie die folgenden Punkte:
- gehen Sie bei allen Schritten transparent und sachlich vor
- informieren Sie die Mitglieder schon im Vorfeld der beschlussfassenden Versammlung über das Erfordernis einer Beitragsanpassung für das aktuelle oder kommende Jahr
- begegnen Sie Kritik mit sachlichen Argumenten, um größtmögliche Akzeptanz für die geplante Beitragserhöhung zu erreichen
- legen Sie konkrete Zahlen zu Einnahmen und Ausgaben vor
- stellen Sie deutlich heraus, dass sich der Verein durch die Beitragsanpassung nicht „bereichern“ will, sondern dass es ausschließlich darum geht, inflationsbedingte Kostensteigerungen aufzufangen und die Handlungsfähigkeit zu erhalten
- bereiten Sie die Beitragserhöhung entsprechend Ihren Satzungsvorgaben vor, damit der Beschluss zügig gefasst werden kann
Wenn ein Verein aufgrund der gestiegenen finanziellen Belastungen der Energiekrise an einer Beitragserhöhung nicht vorbeikommt, müssen Sie neu rechnen und kalkulieren: Wie viel will und muss der Verein in Zukunft von den Mitgliedern verlangen?
Alternative: Einheitsbetrag
Eine Möglichkeit hier ist ein kostendeckender Einheitsbetrag für alle. Einheitliche Mitgliedskosten sind aus Sicht des Vorstands zwar besonders leicht zu handhaben, unkritisch ist dieser allerdings nur, wenn alle Mitglieder vergleichbare Leistungen in Anspruch nehmen, die Zahl der Mitglieder gering ist oder der Beitrag ohnehin nur wenige Euro im Monat kostet.
Vereine mit unterschiedlichen Mitgliedergruppen, Abteilungen und Angeboten erreichen ein faires System ihrer Mitgliedsbeiträge in der Regel durch eine verursachungsgerechte und sozial ausgewogene Beitragsstaffelung. Dazu gehören an den Abteilungskosten orientierte Spartenbeiträge genauso wie die Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Familien- und Jugendbeiträge). Selbstverständlich dürfen Sie bei der Gestaltung der Mitgliedsbeiträge auch die Preise nicht aus den Augen verlieren, die für vergleichbare Angebote in Ihrer Region üblich sind.
Praxistipp: Pro und Kontra Aufnahmegebühr
Falls Sie eine Aufnahmegebühr erheben und im Gegenzug den Jahresbeitrag niedrig halten, ist die Mitgliedschaft umso kostengünstiger, je länger ein Mitglied im Verein bleibt. Einmal gewonnene Mitglieder werden dadurch stärker an den Verein gebunden – Aufnahmegebühren können allerdings auch Interessenten abschrecken. Gerade in finanziellen Krisenzeiten wie diesen ist eine Aufnahmegebühr sicher eher kontraproduktiv. Darüber hinaus empfiehlt sich in der Praxis eine Staffelung der Aufnahmegebühr nach finanzieller Leistungsfähigkeit.
Wichtig: Eine Aufnahmegebühr können Sie nur erheben, wenn Ihre Satzung diese grundsätzlich vorsieht.
Sicherheitshalber prüfen: Ist Ihr Verein insolvenzgefährdet?
Ein Verein ist insolvent, wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Als Insolvenzmerkmale definiert die Gesetzgebung akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder auch Überschuldung. Jeder dieser drei Sachverhalte kann ein Grund sein, das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Hier sind die Details:
Akute Zahlungsunfähigkeit
Akute Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn keine nennenswerten Geldmittel mehr vorhanden sind und fällige Rechnungen, Honorare, Mieten, Darlehensraten usw. nicht mehr bezahlt werden können. Laut Gesetz ist Insolvenz „anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat“, heißt es in § 17 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO). Der Bundesgerichtshof geht bereits von Insolvenz aus, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, mindestens 90 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen auszugleichen (BGH, Urteil vom 24.05.2005, Az. IX ZR 123/04).
Nach Eintritt akuter Zahlungsunfähigkeit müssen Sie als Vorstand ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim örtlichen Amtsgericht beantragen. Auch Gläubiger des Vereins können in diesem Fall den Insolvenzantrag stellen. Nur ausnahmsweise, wenn es sich um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass handelt und Sie mit großer Wahrscheinlichkeit demnächst wieder zahlungsfähig sein werden, dürfen Sie Ihren Gläubigern etwas Geduld zumuten.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Drohende Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Sportverein oder Verband voraussichtlich schon bald nicht mehr in der Lage sein wird, seine Zahlungspflichten zu erfüllen. Hier ist in der Regel ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen (§ 18 InsO).
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit können Sie einen Insolvenzantrag stellen, müssen dies aber noch nicht, insbesondere dann nicht, wenn es sich bloß um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass handelt, die sich voraussichtlich in absehbarer Zeit überbrücken lässt. Ihre Gläubiger haben bei drohender Zahlungsunfähigkeit noch nicht das Recht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Überschuldung
Ein Verein ist auch dann insolvent, wenn er überschuldet ist. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten erscheint aufgrund der konkreten Umstände überwiegend wahrscheinlich (§ 19 InsO).
Lässt sich die Zahlungsunfähigkeit nicht abwenden, ist rasches Handeln gefordert. Als Vorstand sind Sie dann verpflichtet, innerhalb der oben genannten Fristen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim örtlichen Amtsgericht zu beantragen. Wenn Sie den Insolvenzantrag vorsätzlich (absichtlich) oder fahrlässig (unter Missachtung Ihrer Sorgfaltspflicht) hinauszögern, können Sie für Zahlungsausfälle haftbar gemacht werden, die durch die Insolvenzverschleppung entstehen.
Das betrifft zum Beispiel unbezahlte Lieferungen, die Sie geordert haben, obwohl Sie schon von der Zahlungsunfähigkeit des Vereins wussten. Bei Insolvenzverschleppung drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Deshalb: Behalten Sie gerade jetzt die Finanzen des Vereins konsequent im Auge!
Stark gestiegene Energiepreise: Für Vereine eine große Herausforderung
Ob Vereine des Sports oder der Kultur: Die Energiekrise bringt viele von Ihnen an finanzielle Grenzen. Zwar fallen die Energiepreise bei Vereinen nun auch unter die Strom- und Gaspreisbremse. Doch die hohe Inflation, stark gestiegene Kosten für Strom und Gas sowie Mitgliederschwund und damit gesunkene Mitgliedsbeiträge bringen viele Vereine in Existenznot.
Maßnahmen, die für Entlastung sorgen können sind Verbrauchskosten zu senken, Personalkosten zu reduzieren sowie das Vereinseigentum sorgfältig instand zu halten. Prüfen Sie mögliche Pauschalen sowie Zuschüsse von Bund und Kommunen bei der Umsetzung energiesparender Schritte für Gebäude und Anlagen. Auch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge – transparent und rechtzeitig kommuniziert – kann eine Möglichkeit darstellen, den explodierenden Kosten in der Energiekrise etwas entgegenzusetzen.