Versicherungen für Vereine
Vereine brauchen aufgrund ihrer individuellen Besonderheiten ganz spezielle Versicherungskonzepte. Egal ob Training, Wettkampf oder Veranstaltung, Vereinsaktivitäten erfordern häufig viel Zeit für Planung und Vorbereitung. Doch unvorhersehbare Schadensfälle können immer passieren, egal wie gut die Planung verläuft. Bei einem Vereinsfest könnte ein Besucher über ein falsch verlegtes Kabel stolpern und sich den Arm brechen. Durch die Beeinträchtigung seiner Gesundheit, verklagt er den Verein auf Schmerzensgeld. Damit diese Unannehmlichkeiten nicht noch größere Probleme verursachen, ist es umso wichtiger im Ernstfall abgesichert zu sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherungen für Vereine zur Verfügung stehen und welche nötig sind, um sorgenfrei der Vereinstätigkeit nachgehen zu können.
Welche Vereinsversicherung ist für Vereine sinnvoll?
Jeder Verein hat unterschiedliche Strukturen und individuelle Risiken, deswegen sind die folgenden Vereinsversicherungen nicht für jeden Verein zwingend nötig. Die verschiedenen Versicherungen sollten jedoch mit einem Experten auf ihre Notwendigkeit geprüft werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Da sich das Vereinsleben zum Großteil auf die Freizeit beschränkt, ist es umso wichtiger, dass diese durch die richtige Absicherung auch sorgenfrei bleibt.
Es stehen viele Vereinsversicherungen zur Auswahl, für welche entscheiden Sie sich?
Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist ganz klar die wichtigste Versicherung für jeden Verein, denn Vereine unterliegen einem erheblichen Haftungsrisiko. Kommt es auf einer Veranstaltung Ihres Vereins zu Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschäden, für die der Verein verantwortlich ist, muss er finanziell dafür aufkommen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 828 BGB)
Gerade wenn Menschen schwer verletzt werden und möglicherweise sogar bleibende Gesundheitsschäden erleiden, sind die Schadenersatzansprüche oft enorm hoch. Ohne eine Versicherung, die dann einspringt, kann das für Ihren Verein das Aus bedeuten. Unbedingt erforderlich ist daher ein ausreichender Haftpflichtschutz, der Schäden in voller Höhe übernimmt, für die Ihr Verein als Veranstalter haftet.
Hier sind nur einige Beispiele für typische Haftungsfälle bei Vereinsevents:
- Auf dem Sommerfest kippt ein Grill mit glühender Kohle um, den ein Helfer nicht ordnungsgemäß gesichert hat. Die Kleidung einer Besucherin wird beschädigt, der Verein als Veranstalter muss für den Sachschaden aufkommen.
- Ein Bauzaun mit Sponsorenwerbung wird vom Wind umgerissen und gegen parkende Pkws geschleudert. Der Verein haftet für Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung. Bei Vorführungen eines Traktorclubs bleibt eine Sense im Gras liegen. Ein Gast verletzt sich daran ohne eigene Schuld und kann mehrere Wochen nicht als selbstständiger Tischler arbeiten. Vom Verein verlangt er Ersatz des Verdienstausfalls.
Denken Sie daran: Ein allgemeiner Haftungsausschluss für Schäden bei Veranstaltungen ist nicht rechtswirksam. Die Veranstalterhaftung Ihres Vereins können Sie daher nicht einfach durch einen Aushang wie „Der Verein XY e.V. übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden“ ausschließen.
Interne und kleinere öffentliche Veranstaltungen
Interne Veranstaltungen wie Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sind durch die normale Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt, die viele Vereine im Rahmen ihrer Verbandsmitgliedschaft haben. Auch kleinere öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Konzerte oder Jahresfeste auf dem Vereinsgelände sind in der Regel abgesichert. Es ist jedoch ratsam, die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass für die geplante Veranstaltung Deckungsschutz besteht.
Größere öffentliche Veranstaltungen
Für größere öffentliche Events wie Festumzüge, Stadtfeste oder Marktveranstaltungen mit gewerblichem Charakter wird eine separate Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung benötigt. Diese Versicherung kann auch kurzfristig vor dem Veranstaltungstermin abgeschlossen werden. Ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig, muss der Veranstalter der Genehmigungsbehörde meist einen Haftpflichtschutz nachweisen.
Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Versicherungsnehmer ist der Verein als juristische Person. Die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter bis zur vereinbarten Summe und wehrt unberechtigte Forderungen gegebenenfalls gerichtlich ab. Versichert sind unter anderem die Verkehrssicherungspflicht, der Gebrauch nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge, Werbeeinrichtungen, sowie Beauftragung und Bewachung der Veranstaltung. Der Versicherungsschutz kann sich auch auf den Auf- und Abbau vor und nach der Veranstaltung erstrecken.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach Art, Ort und Umfang des Events, der Zahl der Teilnehmer und dem gewünschten Deckungsumfang. Optional können Zusatzrisiken wie die Zubereitung und Abgabe von Speisen, Schäden an gemieteten Sachen, Flurschäden, Spring- und Hüpfburgen, Umzüge, sowie das Abbrennen von Feuerwerken mitversichert werden, sofern diese genehmigt sind.
Vereinsunfallversicherung
Die Veranstaltungs-Unfallversicherung können Sie kurzfristig für einzelne Events abschließen, sie gilt dann während der im Vertrag vereinbarten Tage bzw. Termine. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach den Risiken der Veranstaltung, der Anzahl der Teilnehmer und Besucher, der vereinbarten Versicherungssumme und dem Deckungsumfang des Vertrags. Je nach Anbieter und Tarif versicherbar sind folgende Leistungen:
- einmalige Invaliditätsleistung bei dauernder Beeinträchtigung (z. B. 100.000 Euro bei Vollinvalidität
- Krankenhaustagegeld während eines Klinikaufenthalts aufgrund des Unfalls (z. B. 20 Euro pro Tag)
- Operationskosten für plastische Chirurgie nach einem Unfall (z. B. bis 10.000 Euro)
- Bergungs- und Rettungskosten (z. B. bis 5.000 Euro)
- Todesfallleistung an die Hinterbliebenen bei einem tödlichen Unfall (z. B. 75.000 Euro)
Die Höhe der ausgezahlten Invaliditätsleistung ist üblicherweise gestaffelt nach der Schwere der Unfallfolgen. Je höher der „Invaliditätsgrad“ der verletzten Person, desto mehr zahlt die Veranstaltungs-Unfallversicherung. Mit der sogenannten „Gliedertaxe“ regelt der Versicherer in den Vertragsbedingungen, welchen Grad der Beeinträchtigung er zugrunde legt, wenn das Unfallopfer einen bestimmten Körperteil oder eine bestimmte Fähigkeit verliert oder nicht mehr nutzen kann.
Beispiel: Ein Veranstaltungsteilnehmer verliert durch einen Unfall die Sehkraft auf einem Auge. Vereinbart ist eine Versicherungssumme von 100.000 Euro. Die Gliedertaxe des Unfallversicherers legt für diesen Fall einen Wert von 50 Prozent fest, der Geschädigte erhält daher 50.000 Euro.
Vereinsrechtsschutzversicherung
Da es in der heutigen Zeit immer öfter zu Gerichtsverfahren kommt, kann eine Vereinsrechtsschutzversicherung sehr sinnvoll sein. Es handelt sich um eine Rechtsschutzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse der Vereine zugeschnitten ist.
- vertritt die rechtlichen Interessen des Vereins und
- unterstützt bei Rechtsstreitigkeiten.
Hier sind einige typische Leistungen, die eine Vereinsrechtsschutzversicherung umfassen kann:
- Gerichtskosten: Deckt die Kosten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, wie Gerichtsgebühren, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichtsvollzieherkosten.
- Anwaltskosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und die Beauftragung eines Anwalts, um den Verein in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
- Strafrechtlicher Rechtsschutz: Schutz vor strafrechtlichen Vorwürfen gegen den Verein oder seine Vertreter, einschließlich der Kosten für die Verteidigung vor Gericht.
- Zivilrechtlicher Rechtsschutz: Deckt rechtliche Streitigkeiten mit Dritten, wie Vertragsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen oder andere zivilrechtliche Ansprüche
- Arbeitsrechtlicher Rechtsschutz: Hilft bei arbeitsrechtlichen Konflikten, wie z.B. Kündigungen, Arbeitsvertragsstreitigkeiten oder Arbeitsunfällen.
- Steuerrechtlicher Rechtsschutz: Unterstützung bei steuerrechtlichen Fragen und Konflikten mit Finanzbehörden.
- Rechtsschutz im Internet: Schutz vor rechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der Online-Präsenz des Vereins, wie z.B. Datenschutzverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen.
Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter und Tarif variieren. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen und Risiken des Vereins entspricht.
D&O und Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen Ihres Vereins vor finanziellen Schäden, die im Rahmen satzungsmäßiger Tätigkeiten entstehen. Einige Beispiele für Vermögensschäden aus der Vereinspraxis:
- Der Festausschuss bucht ein Feuerwerk und vergisst, das Ordnungsamt zu informieren. Das Feuerwerk wird untersagt, die Rechnung des Feuerwerkers muss trotzdem bezahlt werden.
- Der ehrenamtlich tätige Webmaster veröffentlicht aus Versehen urheberrechtlich geschützte Fotos auf der Webseite des Vereins, der Rechteinhaber mahnt den Verein kostenpflichtig ab.
- Beitragsforderungen verjähren, weil die Schatzmeisterin im Trubel des Vereinsalltags nicht rechtzeitig gemahnt hat. Dem Verein entgehen nennenswerte Einnahmen.
Versichern Sie auch den Vorsatz mit!
In solchen Fällen übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den finanziellen Schaden des Vereins. Denken Sie aber daran: Manche Tarife leisten nur bei fahrlässig verursachten Schäden, nicht aber bei grober Fahrlässigkeit. Das ist zu wenig! Am besten ist der Versicherungsschutz, wenn – wie im letzten Beispiel oben – auch Vorsatz mitversichert ist. Grobe Fahrlässigkeit im Schutz ist das Minimum.
D&O-Versicherung: Haftungsschutz für Ihre Vereinsorgane
Die D&O-Versicherung („Directors & Officers“) schützt ergänzend zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Organe des Vereins im Fall der persönlichen Haftung.
Beispiel: Sie als Vorstand haften unter bestimmten Umständen persönlich gegenüber dem Verein und Dritten, wenn Sie Ihre Geschäftsführungspflichten verletzen – eventuell sogar gesamtschuldnerisch, also auch für ein Verschulden Ihrer Vorstandskolleginnen und -kollegen.
Unterschätzen Sie das persönliche Risiko nicht
Mit einem D&O-Schutz lässt sich das private Haftungsrisiko der Vereinsorgane finanziell absichern. Versichert sind je nach Vertragsumfang Vorstandsmitglieder, angestellte Geschäftsführer, Beiräte, Präsidiumsmitglieder, Prokuristen oder besondere Vertreter. Einige Beispiele für Schäden, die der D&O-Schutz reguliert:
Beispiele:
- Öffentliche Mittel bleiben aus, weil der Vorsitzende die Antragstellung grob fahrlässig versäumt hat, die Mitgliederversammlung macht den Vorsitzenden haftbar.
- Zweckgebundene Spendengelder werden vom Schatzmeister falsch verwendet und müssen zurückgezahlt werden, der Schatzmeister soll den Schaden ersetzen.
- Der Verein verlangt vom Geschäftsführer Schadenersatz, weil dieser ungünstige Verträge abgeschlossen hat.
Vereinselektronikversicherung
Moderne Technik ist inzwischen fester Bestandteil eines jeden Vereinslebens. Die Neuanschaffung oder Reparatur von PCs, Telefon, Großbildleinwänden und Soundsystem kann schnell teuer werden.
Damit Ihr Verein gegen so einen Schadenfall optimal abgesichert ist, sollten Sie eine Elektronikversicherung abschließen. Die versicherten Schadensursachen finden Sie in den Stromnetz und Sachschäden durch Konstruktions- und Materialfehler, aber auch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und unabsichtliche Bedienungsfehler. Besonders leistungsstarke Verträge versichern im Sinne einer „Allgefahrendeckung“ sämtliche denkbaren Schadensursachen, die nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen sind.
Ausfallversicherungen schützt bei unvorhergesehen Ereignissen
Die Veranstaltungs-Ausfallversicherung schützt Ihren Verein vor dem finanziellen Schaden, wenn Sie eine zum Beispiel eine Veranstaltung infolge unvorhergesehener Ereignisse absagen, verschieben, einschränken oder abbrechen müssen. Der Abschluss einer Veranstaltungs-Ausfallversicherung ist sinnvoll, wenn der ungeplante Veranstaltungsausfall Ihren Verein in ernste wirtschaftliche Bedrängnis bringen würde.
Zu den versicherten Kosten zählen zum Beispiel die Miete für den Veranstaltungsort, Künstlergagen, Ausgaben für Catering und Stornogebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen, aber je nach Vereinbarung auch der entgangene Gewinn etwa durch den Wegfall von Ticketverkauf und Sponsorenzahlungen, der Vermietung von Stadtplätzen oder des Verkaufs von Speisen und Getränken.
Versichert sind zudem auch Ereignisse, die außerhalb Ihres Einflussbereiches als Veranstalter liegen. Dazu zählen Naturkatastrophen und extreme Wetterereignisse, die eine sichere Durchführung der Veranstaltung verhindern, aber auch technische Probleme wie beispielsweise Stromausfälle ebenso wie der Ausfall wichtiger Dienstleister oder die Erkrankung von Schlüsselpersonen wie Künstlern, Rednern oder Organisatoren, ohne die die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Üblicherweise wird eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbart.
Welche Zusatzversicherungen für Vereine gibt es?
Erfahren Sie, wie Sie auch bei dienstlichen Fahren und Vereinsreisen optimal abgesichert sind.
Versicherungen für Reiseveranstalter und Reisevermittler: Viele Vereine machen neben den normalen Tätigkeiten auch Ausflüge und Reisen wie etwa Ferienfreizeitfahrten, bei denen der Verein als Reiseveranstalter auftritt. Dies hat nicht nur schöne Seiten, sondern auch Risiken. Damit Ihr Verein optimal gegen etwaige Risiken abgesichert ist, lohnt es sich für solche Veranstaltungen eine Reiseveranstalterhaftpflicht abzuschließen.
Dienstfahrtversicherung: Falls Vereinsmitarbeiter, dienstliche Fahrten mit Ihrem privaten PKW für Vereinszwecke erledigen, ist die Dienstfahrtversicherung eine sinnvolle Zusatzversicherung. Verursacht hier der Mitarbeiter während einer Dienstfahrt einen Schaden, leistet die Versicherung für Vereine und Verbände den entstandenen Schaden und verhindert so eine Höherstufung der privaten KFZ-Versicherung.