Wie Sie sich und den Verein bei Veranstaltungen absichern
© Gajus l Adobe Stock
1 min | Zuletzt aktualisiert am 23.11.2023
Immer dann, wenn Ihr Verein als Veranstalter auftritt, ist das mit Haftungsrisiken verbunden.
Ein typisches Beispiel: Herbert H. besucht das Vereinsfest. Dabei passiert es: Er stolpert über ein nachlässig verlegtes Stromkabel – und bricht sich den Fuß. Oder – kürzlich geschehen bei einem Vereinsfest in Oberbayern – ein Werbebanner fällt herab und verletzt mehrere Besucher.
Schon diese beiden Beispiele zeigen: Ohne eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung geht es nicht. Und dieser Versicherungsschutz sollte nicht nur die Veranstaltung selbst, sondern auch deren Vor- und Nachbereitung umfassen.
Idealerweise sind folgende Bereiche abgedeckt:
- Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen (z. B. Technik und Lautsprecheranlagen, Bühnen)
- Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/ Arbeiten im Interesse des Veranstalters (z. B. Gastredner, Künstler)
- Besitz oder Verwendung von Hebefahrzeugen (z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen)
- Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung (z. B. Absperren von Stromkästen usw.)
- Werbeveranstaltungen und Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (z. B. Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln)
- Bewachung und Sicherung der Veranstaltung