Fahrten im Auftrag des Vereins: Unfälle mit dem Privatauto können Sie absichern
Das kann schnell passieren: Ein Vereinsmitglied verwendet für Fahrten im Auftrag des Vereins seinen privaten Pkw. Es passiert ein Unfall. Natürlich möchte das Mitglied für den Schaden am eigenen Fahrzeug seine eigene Vollkaskoversicherung nicht beanspruchen, da er ja für den Verein gefahren ist. Es verlangt vom Verein Schadensersatz.
Das Problem für die Vereinskasse: Das Recht ist auf Seiten des Vereinsmitglieds, soweit es im Auftrag des Vereins tätig war. Gehen Sie deshalb so vor: Sie kommendem Mitglied entgegen und bieten zumindest eine Beteiligung an dem von ihm selbst verursachten Schaden an – etwa in Höhe von 50 Prozent, sofern dies die Vereinsfinanzen nicht überfordert.
Tipp: Für Vereine gibt es eine Dienstreisekasko-Versicherung. Vor Abschluss müssen Sie die jährlich anfallenden Dienstkilometer zunächst schätzen. Diese Zahl wird als Basis für die Prämienberechnung genommen. 1.000 Kilometer kosten je nach Versicherer rund 40 bis 50 €s pro Jahr.