Beachten Sie die verschiedenen Grenzen für Amateursportler

Beachten Sie die verschiedenen Grenzen für Amateursportler

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Sozialversicherungspflicht und Amateursportler: Eine Grenze von 200 Euro/Monat

Die Vergütung von Amateursportlern kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn es um die Frage der Sozialversicherungspflicht geht. Während es eine allgemeine Obergrenze für die steuerfreie Vergütung von Amateursportlern gibt, gibt es eine separate Grenze für die Sozialversicherungspflicht.

1. Steuerfreie Obergrenze:

Nach den Vorschriften zur Besteuerung von Amateursportlern gilt eine Obergrenze für steuerfreie Einnahmen. Diese Obergrenze, die von der Spitzenorganisation der Sozialversicherung festgelegt wurde, beträgt derzeit 240 Euro im Monat. Das bedeutet, dass Amateursportler bis zu diesem Betrag monatlich erhalten können, ohne dass Einkommensteuer anfällt.

2. Sozialversicherungspflichtige Einnahmen:

Die interessante Wendung in diesem Zusammenhang betrifft die Sozialversicherungspflicht. Hier liegt die Grenze bei maximal 200 Euro im Monat. Das heißt, wenn Amateursportler Vergütungen in Höhe von mehr als 200 Euro im Monat erhalten, gelten diese als sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Diese Regelung gilt insbesondere dann, wenn zwischen dem Sportler und dem Verein keine schriftliche Vertragsvereinbarung besteht und die Tätigkeit ausschließlich im Rahmen der „mitgliedschaftlichen Bindung“ des Sportlers erfolgt.

3. Sozialabgaben und Konsequenzen:

Überschreitet die Vergütung eines Amateursportlers die Grenze von 200 Euro im Monat und liegt keine schriftliche Vertragsvereinbarung vor, werden Sozialabgaben fällig. Dies bedeutet, dass der Verein oder der Sportler Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen, wie es bei anderen Arbeitnehmern auch der Fall ist.

4. Bedeutung der schriftlichen Vertragsvereinbarung:

Die Bedeutung einer schriftlichen Vertragsvereinbarung sollte nicht unterschätzt werden. Wenn ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Verein und dem Amateursportler besteht, der die Vergütung und die Bedingungen der Tätigkeit regelt, kann dies dazu beitragen, die Sozialversicherungspflicht zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.

5. Beratung und Klärung:

Angesichts der Komplexität dieser Regelungen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und die individuellen Umstände zu klären. Die korrekte Behandlung von Vergütungen für Amateursportler in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Insgesamt ist die Frage der Sozialversicherungspflicht für Amateursportler von großer Bedeutung und erfordert eine sorgfältige Prüfung und Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht kann hilfreich sein, um die genauen Verpflichtungen und Möglichkeiten in einer gegebenen Situation zu verstehen.

Wichtig

Hier gilt nun folgendes:

Verdienen Ihre Vertragsamateure nicht mehr als 450 Euro im Monat fallen sie nicht unter das Mindestlohngesetz. So das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Aber:

Diese Obergrenze gilt nach Auffassung der Spitzenorganisation der Sozialversicherung aber nicht für die Frage nach der Sozialversicherungspflicht. Hier gilt eine Grenze von maximal 200 Euro/Monat. Mehr dürfen Amateursportler, die ohne schriftliche Vertragsvereinbarung tätig werden (sondern ausschließlich im Rahmen ihrer „mitgliedschaftlichen Bindung“) also nicht erhalten, sonst werden Sozialabgaben fällig.

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