Gründung eines Cannabis Social Clubs: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ab sofort dürfen Sie als nicht-kommerzieller Club gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an Ihre Mitglieder abgeben, allerdings hat der Gesetzgeber dafür straffe Regeln aufgestellt. Von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Gestaltung einer passenden Satzung bis hin zum Eintrag ins Vereinsregister und zur Lizensierung: Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Auflagen für Ihren Cannabis-Club gelten und wie Sie diese praktisch umsetzen, wie Sie Ihren Verein korrekt bei den zuständigen Behörden anmelden und welche Nachweise und Dokumente dafür erforderlich sind. Erfahren Sie außerdem, was Sie im laufenden Betrieb des Cannabis Social Clubs beachten müssen. Unsere Anleitung begleitet Sie Schritt für Schritt, damit Sie Ihren Cannabis Social Club erfolgreich und rechtssicher gründen können.
Was ist ein Cannabis Social Club?
Ein Cannabis Social Club (CSC) ist eine Gruppe, die sich zusammenschließt, um Cannabis legal für den persönlichen Gebrauch anzubauen, ohne dabei Gewinn zu machen. Das neue Cannabisgesetz, das am 1. April 2024 in Kraft trat, erlaubt diese Aktivitäten. Die spezifischen Regelungen für den Eigenanbau werden ab Juli 2024 wirksam.
Der Konsum von Cannabis erfolgt in einem kontrollierten Rahmen. CSCs legen oft Wert darauf, den verantwortungsvollen Konsum zu fördern und gesundheitliche Risiken zu fördern und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Sie bieten Informationen und Aufklärung an, um den Missbrauch zu verhindern.
Der Zugang zu einem CSC ist in der Regel auf Erwachsene beschränkt, und die Mitgliedschaft ist notwendig, um an den Aktivitäten des Clubs teilzunehmen. Die Mitgliedszahlen können begrenzt sein, um die Produktionsmenge zu kontrollieren und eine Überproduktion zu vermeiden.
Welche Rechtsform soll der Cannabis-Club haben?
Für Cannabis-Anbauvereinigungen ist zwar die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft möglich, jedoch empfiehlt sich aus praktischen Gründen eher der eingetragene nicht wirtschaftliche Verein (e.V.). Genossenschaften bedeuten höhere Gründungs- und Verwaltungskosten sowie einen aufwendigeren Buchhaltungsaufwand.
Die Frage der Gemeinnützigkeit von Cannabis Social Clubs ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt, insbesondere ob sie Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Da Anbauvereine primär auf die Erzeugung und Abgabe berauschender Substanzen ausgerichtet sind und nicht auf gemeinnützige Ziele wie Pflanzenzucht, ist es wahrscheinlich, dass sie nicht als gemeinnützig anerkannt werden.
Erster Schritt: Halten Sie eine Gründungsversammlung ab
Um einen Anbauverein in Form des e.V. zu gründen, beginnen Sie mit einer Gründungsversammlung. Dort beschließen Sie eine Satzung und wählen den ersten Vorstand. Die Satzung ist entscheidend für Ihren Verein, da sie den Zweck festlegt, etwa die gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe von Cannabis zum Eigenkonsum an Mitglieder sowie die Abgabe von Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau. Weiterhin regelt sie, wer dem Verein beitreten kann, welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben und ob Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind.
Satzung und Protokoll durch Unterschriften bestätigen
Die Satzung des e.V. für Ihren Cannabis-Anbauverein muss auch Regelungen zur Vorstandswahl, Vorstandszusammensetzung, Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen enthalten. Mindestens sieben Mitglieder müssen die Gründungssatzung unterzeichnen, die Versammlung protokollieren und das Protokoll unterschreiben, um die rechtliche Wirksamkeit der Vereinsgründung sicherzustellen.
Bereiten Sie Ihre Gründungssatzung im Voraus frühzeitig vor, um die Diskussion während der Versammlung effizient zu gestalten. Hier finden Sie eine Mustersatzung für die Gründung eines Cannabis-Anbauvereins.
Sie wollen die CSC-Mustersatzung lieber als PDF? Laden Sie sich diese hier herunter!
Vereinsname ist weitgehend frei wählbar
In der Satzung Ihres Cannabis-Anbauvereins müssen Sie auch den Namen und den Sitz des Vereins festlegen. Der Vereinsname kann frei gewählt werden, auch Fantasienamen sind erlaubt. Der Name muss jedoch einzigartig sein und darf weder über Art noch Größe des Vereins täuschen. Für einen Cannabis-Club mit etwa 50 Mitgliedern sind Namen wie „Grüne Welle e.V.“ oder „Grashüpfer Musterstadt e.V.“ geeignet. Das Wort „Verband“ im Namen ist nur für Vereine mit einer großen Mitgliederzahl oder einem Zusammenschluss mehrerer Vereine zulässig.
Das gilt für den Vorstand
Im Vorstand eines eingetragenen Vereins führt der Vorsitzende die Vereinsgeschäfte und leitet sowohl Vorstandssitzungen als auch Mitgliederversammlungen, während der 2. Vorsitzende den Vorsitzenden bei Abwesenheit vertritt. Der Schriftführer ist für die Protokollierung von Sitzungen und die Vereinskorrespondenz zuständig. Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen, führt Buch über Einnahmen und Ausgaben und erstellt den jährlichen Finanzbericht. Bei Bedarf können weitere Positionen wie Beisitzer oder spezialisierte Ressortleiter eingesetzt werden. Insbesondere in Anbauvereinen ist ein Anbaurat empfehlenswert, der den Cannabisanbau plant, koordiniert und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellt.
Zweiter Schritt: Lassen Sie ihren Club ins Vereinsregister eintragen
„Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts“, so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Erst mit diesem Eintrag darf Ihr Anbauverein den Zusatz e.V. tragen und als juristische Person eigenständig Verträge abschließen.
Erforderliche Dokumente vorlegen
Das Vereinsregister, bei dem der Verein angemeldet wird, wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht (Registergericht) geführt. Für die Anmeldung benötigt man das Anmeldeformular, eine Kopie der unterschriebenen Gründungssatzung und das Gründungsprotokoll. Die Satzung muss das Gründungsdatum des Vereins enthalten, und im Gründungsprotokoll müssen die Namen und Funktionen der Vorstandsmitglieder verzeichnet sein.
Notarielle Beglaubigung einholen
Bei einem mehrköpfigen Vorstand müssen mindestens so viele Vorstandsmitglieder die Anmeldung unterschreiben, wie es in der Satzung für die Vertretung des Vereins festgelegt ist. Diese Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt werden. Dafür besuchen die Vorstandsmitglieder einen Notar, legen ihren Personalausweis oder Reisepass vor und unterzeichnen das Anmeldeschreiben vor Ort. Die Beglaubigungsgebühren betragen etwa 50 Euro.
Registerauszug als Nachweis
Bei der ersten Anmeldung Ihres Vereins müssen alle in der Satzung genannten vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder persönlich beim Registergericht erscheinen. Nach der Eintragung erhalten Sie vom Gericht einen Registerauszug, der den e.V.-Status Ihres Vereins bestätigt. Dieser Auszug wird unter anderem für die Eröffnung eines Bankkontos und für die Anmeldung beim Finanzamt benötigt.
Dritter Schritt: Holen Sie die behördliche Erlaubnis ein
Mit dem gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und der Weitergabe an Mitglieder dürfen Sie erst beginnen, wenn Sie die entsprechende Erlaubnis besitzen. Die zuständige Erlaubnisbehörde variiert je nach Bundesland, zum Beispiel ist es in Bayern das Landesamt für Gesundheit und in Bremen das Verbraucherschutzressort. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Anbauvereinigung hat höchstens 500 Mitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens 6 Monaten in Deutschland wohnen. Die Satzung muss eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten und den Verlust der Mitgliedschaft bei Wegzug aus Deutschland vorsehen.
- Alle Vorstandsmitglieder sind unbeschränkt geschäftsfähig und haben keine Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogenkriminalität.
- Das Anbaugelände hat einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen.
- Das Gelände ist ausreichend gegen den Zugriff durch Dritte geschützt.
- Das Anbaugelände darf sich nicht in einer Privatwohnung oder in einem Wohngebäude befinden.
- Es muss sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Was in den Antrag gehört
Den Antrag auf Erlaubnis können Sie schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde stellen. Er muss folgende Angaben und Nachweise enthalten:
- Name, Anschrift, Rufnummer und elektronische Kontaktdaten der Anbauvereinigung, zuständiges Registergericht und Registernummer
- Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten aller Vorstandsmitglieder, Vertretungsberechtigten und entgeltlich Beschäftigten mit Zugang zu Cannabis
- Ein höchstens drei Monate altes Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied und jede vertretungsberechtigte Person
- Lage des umfriedeten Geländes mit Adresse, Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser, sowie Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- Geschätzte zukünftige Mitgliederzahl und voraussichtliche Mengen an Cannabis in Gramm, die jährlich angebaut und weitergegeben werden
- Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten eines Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner Beratungs- und Präventionskenntnisse, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
Bis zu drei Monate Bearbeitungszeit
Die Genehmigungsbehörde hat ab Antragstellung drei Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. In der Erlaubnis wird basierend auf der Anzahl der Mitglieder festgelegt, wie viel Cannabis jährlich angebaut und weitergegeben werden darf. Bei Änderungen der Mitgliederzahl kann die Erlaubnis auf Antrag angepasst werden. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und kann nach fünf Jahren auf Antrag verlängert werden. Achtung: Die Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn die Satzung nicht die erforderlichen Regelungen enthält, Verantwortliche nicht die geforderte Zuverlässigkeit besitzen oder der Anbaubereich nicht ausreichend gegen unbefugten Zutritt gesichert ist.
Diese Regeln müssen Sie im laufenden Betrieb einhalten
Für den Betrieb von Cannabis-Clubs gelten zahlreiche Vorschriften. Verstöße können zum Entzug der Erlaubnis führen. Tätigkeiten wie Wässern, Düngen und Beschneiden dürfen nur von Mitgliedern durchgeführt werden, die eigenhändig mitwirken müssen. Mitglieder können im Rahmen eines Mini-Jobs beschäftigt werden, während andere Tätigkeiten wie Security auch von Angestellten übernommen werden dürfen. Der Verein muss gesundheitliche Risiken minimieren und Hygienevorschriften einhalten.
Einhaltung der Vorschriften sicherstellen
Cannabis darf nur innerhalb des Vereinsgeländes und ausschließlich an Mitglieder weitergegeben werden. Der Konsum auf dem Vereinsgelände und im Umkreis von 100 Metern ist verboten. Werbung und auffällige Beschilderungen sind untersagt. Cannabis muss regelmäßig auf Qualität überprüft und nicht weitergabefähiges Material vernichtet werden.
Regeln für die Abgabe an Mitglieder
Cannabis darf nur als Marihuana oder Haschisch in neutraler Verpackung und mit Beipackzettel abgegeben werden. Mitglieder über 21 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat erhalten, Mitglieder von 18 bis 20 Jahren bis zu 30 Gramm pro Monat. Der Versand von Cannabis ist verboten, aber Cannabissamen dürfen verschickt werden.
Weitergabe von Vermehrungsmaterial
Vermehrungsmaterial darf nur an Mitglieder, Nichtmitglieder ab 18 Jahren und andere Cannabis Social Clubs weitergegeben werden. Pro Monat sind maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Person erlaubt. Der Versand von Samen ist erlaubt, der Versand von Stecklingen nicht.
Sicherung und Transport
Das Vereinsgelände muss gegen unbefugten Zutritt gesichert sein. Anbauflächen und Gewächshäuser müssen vor Einsicht geschützt werden. Cannabis darf nur unter den Auflagen des § 22 CanG transportiert werden.
Ernte- und Weitergabemengen melden
Einmal jährlich müssen Ernte- und Weitergabemengen sowie anonymisierte Daten zu den Weitergabemengen gemeldet werden. Verunreinigtes Cannabis muss sofort gemeldet werden.
Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
Ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept ist erforderlich, und ein Präventionsbeauftragter muss ernannt werden. Dieser muss eine Schulung bei einer anerkannten Fachstelle für Suchtprävention nachweisen.
Was steuerlich zu beachten ist
Vereine unterliegen dem Steuerrecht und müssen eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Einnahmen und Ausgaben müssen geordnet aufgezeichnet und dem Finanzamt regelmäßig gemeldet werden. Vereine zahlen in der Regel keine Körperschaftssteuer, solange sie nicht-gewinnorientiert agieren. Echter Mitgliedsbeiträge sind umsatzsteuerfrei, unechte Beiträge könnten umsatzsteuerpflichtig sein. Auch als Verein profitieren Sie aber von der gesetzlichen Kleinunternehmergrenze: Grundsätzlich keine Umsatzsteuer müssen Sie abführen, wenn Ihr steuerpflichtiger Gesamtumsatz im Vorjahr insgesamt nicht höher war als 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Fazit
Die Gründung eines Cannabis Social Clubs (CSC) ermöglicht es, gemeinschaftlich und legal Cannabis für den Eigenkonsum anzubauen, gemäß dem neuen Gesetz zur Legalisierung, das ab April 2024 gilt. Als nicht-kommerzieller Club sollte die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) gewählt werden. Wichtige Schritte umfassen die Gründungsversammlung, die Erstellung und Unterzeichnung einer Satzung sowie die Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht. Die behördliche Erlaubnis ist vor dem Anbau und der Weitergabe von Cannabis einzuholen, wobei strenge Auflagen hinsichtlich Mitgliederanzahl, Sicherheitsvorkehrungen und Standort des Anbaugeländes zu erfüllen sind. Im laufenden Betrieb müssen gesetzliche Vorgaben strikt eingehalten und regelmäßige Qualitätskontrollen durchgeführt werden, um die rechtssichere Funktionsweise des Clubs sicherzustellen.