Haftungsfalle Haushaltsplan: Warum Kontrolle durch den Vorstand so wichtig ist
Der Haushaltsplan wird vom Vorstand vorgelegt und von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Das heißt auch: Weichen Sie wesentlich davon ab, kann Sie die Mitgliederversammlung unter Umständen in Haftung nehmen. Schließlich wurde der gültige Haushaltsplan beschlossen – und ist damit für den Vorstand bindend. Für wesentliche Abweichungen bedarf es eines neuen Beschlusses.
Prüfen Sie im Lauf des Haushaltsjahres immer wieder, ob die vorab geplanten Einnahmen tatsächlich erzielt werden und ob die Ausgaben im vorgesehenen Rahmen bleiben. Fallen größere Einnahmen unerwartet aus, beispielsweise weil ein wichtiger Sponsor abspringt,
müssen Sie so rasch wie möglich einen Nachtragshaushalt mit entsprechend gekürzten Ausgaben aufstellen und Ihren Mitgliedern zum Beschluss vorlegen.
Vereinshaushalt – Musterformulierung für Ihre Satzung
Der Vorstand stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan auf. Die Ausgaben müssen durch Einnahmen gedeckt sein, die Einnahmen des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Der Haushalt wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Ist der Haushalt zu Beginn des neuen Geschäftsjahres noch nicht verabschiedet, ist der Vorstand ermächtigt, unbedingt notwendige Ausgaben zu tätigen. Der Schatzmeister prüft die Einhaltung des Haushaltsplans vierteljährlich/monatlich und erstattet dem Vorstand zeitnah Bericht.
Achtung:
Beachten Sie bei Ihrer Haushaltsplanung unbedingt, welche Einnahmen zweckgebunden sind und welche nicht.
Öffentliche Fördermittel erhalten Sie in der Regel für konkrete Maßnahmen, beispielsweise für einzelne Jugendhilfeprojekte oder für den Unterhalt Ihrer Sportstätten. Verwenden Sie solche zweckgebundenen Gelder unbedingt bestimmungsgemäß und rechnen Sie korrekt ab, sonst drohen Ihnen finanzielle Rückforderungen und die Einstellung der Förderung.