Wie Sie die Sicherheit Ihrer Zuschauer garantieren!
Die Wintersaison hat begonnen und vielleicht werden in Ihrem Verein Eishockeyspiele angeboten. Dann ist das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Naunburg für Sie von Bedeutung. Das Gericht entschied: Es reicht nicht, wenn Sie die diversen DIN-Vorschriften zur Zuschauersicherheit erfüllen. Ihr Verein ist vielmehr in der Pflicht, Zuschauer auf jede nur erdenkliche Weise vor umherfliegenden Pucks zu schützen (Urteil vom 6.7.2015, Az. 4 U 804/15).
Im entschiedenen Fall war eine Zuschauerin durch einen Puck verletzt worden. Sie wollte Schadenersatz. Der Verein dagegen berief sich darauf, bei der Ausgestaltung des Stadions genau auf die DIN-Vorschriften geachtet zu haben. Doch nach dieser Norm (DIN 18036) sind an den Längsseiten des Spielfelds zu den Zuschauerrängen hin keine Schutznetzte angebracht.
DAS OLG aber entschied: Wenn Ihr Verein Eishockeyspiele veranstaltet, muss er überall dort, wo sich konkrete Risiken ergeben können, Vorsorge treffen. Das ein Puck ins Publikum fliegen kann, ist nun einmal nicht ausgeschlossen, also müssten auch rund ums Spielfeld entsprechende Vorsorgenmaßnahmen getroffen werden.
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