Name des Vereins

Name des Vereins

©Daniel Berkmann | Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Unterscheidbarkeit muss gewährleistet sein

Stellen Sie sicher, dass sich der Name Ihres Vereins von den Namen jener Vereine, die vor Ort bereits bestehen, deutlich unterscheidet. Ist eine Unterscheidbarkeit nicht gewährleistet, kann das Registergericht die Anmeldung des Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister zurückweisen. Beachten Sie außerdem: Selbst wenn Sie die Hürde beim Registergericht nehmen, kann ein bereits vorhandener Verein mit einem verwechslungsfähigen Namen immer noch versuchen, gerichtlich gegen Ihren Verein vorzugehen und durchzusetzen, dass Ihr Verein den Namen ändert.

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