Ehrenausschuss
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1 min | Zuletzt aktualisiert am 24.11.2023
Inhaltsverzeichnis
Der Ehrenausschuss ahndet Satzungsverstöße
Aufgabe des Ehrenausschusses ist es, Verstöße gegen die Satzung und gegen die Vereinsordnungen sowie sonstiges vereinsschädigendes Verhalten zu ahnden. Da dieser Ausschuss gesetzlich nicht geregelt ist, müssen die Einzelheiten in der Satzung oder in einer durch die Satzung legitimierten Verfahrensordnung, der so genannten Ehrenordnung, geregelt werden.
Regelungsbedürftig sind folgende Punkte:
- Aufgaben des Ausschusses,
- Zusammensetzung des Ausschusses,
- Wahl der Mitglieder,
- Dauer der Amtszeit,
- Einberufung einer Sitzung,
- Beschlussfähigkeit des Ausschusses,
- Dokumentation der Beschlüsse.