Die Finanzordnung in Vereinen
Der Unterschied zwischen Satzung und Ordnung
Das wichtigste Regelwerk für einen Verein ist die Satzung. Alle „wesentlichen Grundentscheidungen“ das Vereinsleben betreffend, müssen daher zwingend in der Satzung geregelt werden (BGH-Wesentlichkeitsgrundsatz).
Dennoch besteht kein Widerspruch, wenn es als Ausfluss der Vereins- und Satzungsautonomie des Vereins (Art. 9 GG), ergänzend zur Satzung und im Rang unterhalb dieser sog. Vereinsordnungen gibt. Diese Ordnungen dürfen die Satzung aber nur ergänzen und keine Regelungen enthalten, die zwingend der Satzung vorbehalten sind. Sie dürfen ihr somit nicht widersprechen, weitergehende oder einschränkende Festlegungen enthalten.
In Vereinsordnungen können bestimmt Bereiche des Vereinslebens und der Vereinstätigkeit detaillierter und umfassender geregelt werden, als das in der Satzung üblich ist, die sich im Wesentlichen auf grundsätzliche Festlegungen beschränkt. Ordnungen können daher außerhalb der Satzung Anweisungen und Durchführungsbestimmungen mit ausschließlich vereinsinterner Wirkung für die Führung der Vereinsgeschäfte und Abwicklung der Vereinstätigkeit beinhalten.
Vereinsordnungen sind daher ein sehr hilfreiches Instrument für den Vorstand, um das Vereinsleben rechtssicher zu machen, besser zu organisieren und die Vereinssatzung dadurch nicht zu überfrachten. Satzung und Vereinsordnungen haben somit vereinsrechtlich gesehen unterschiedliche Rechtsqualität, sind aber im Innenverhältnis zu den Mitgliedern gleichermaßen verbindlich.
Im Gegensatz zur Satzung werden Ordnungen nicht in das Vereinsregister eingetragen. Sollen sie aber verbindlichen Charakter haben, müssen sie auf der Satzung basieren und in dieser muss auf die Ordnungen als Ergänzung hingewiesen werden.
Was wird in der Finanzordnung geregelt?
Eine wesentliche Ordnung eines Vereins ist die Finanzordnung. Diese regelt die Verwaltung des Vereinsvermögens durch den Vorstand und die entsprechenden Nachweispflichten gegenüber der Mitgliederversammlung. In ihr werden vorrangig interne Verfahrensvorschriften geregelt. Dagegen müssen Pflichten, die ohnehin per Gesetz vorgeschrieben sind (z.B. Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten) nicht unbedingt in einer Finanzordnung festgehalten werden.
Andererseits ist eine Finanzordnung ein hilfreiches Instrument bei der Festlegung des Prüfverfahrens und der Details einer Kassenprüfung, was in der Satzung in der Regel nicht enthalten ist.
Für den Inhalt einer Finanzordnung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, da das Vereinsrecht nur die Satzung kennt. Die Ausgestaltung liegt daher einzig und allein in der Verantwortung des jeweiligen Vereins. Wobei man natürlich unterscheiden muss, ob es sich um einen großen und finanzstarken Verein oder einen kleinen oder eventuelle auch um einen Verband handelt. Die Struktur, die Größe und die Finanzstärke eines Vereins sind also wesentliche Kriterien für die Ausgestaltung einer Finanzordnung.
Dennoch sollten einige grundsätzliche Punkte in jeder Finanzordnung enthalten sein:
- Die Verpflichtung auf die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Zuständigkeit und Aufgaben des Vorstands
- Verfügungsrahmen des Vorstands
- Die Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben
- Verwaltung des Vereinsvermögens
- Führung des Geldverkehrs
- Modalitäten der Buchführung
- Zeichnungsrecht für Bankkonten
- Umfang bestimmter Einzelposten
- Form der Aufzeichnungen
- Regelungen über die Aufstellung von Haushaltsplänen
- Form und Inhalt des Berichts an die Mitgliederversammlung