Nichtrechtsfähiger Verein
Ähnlicher Aufbau, unterschiedlicher rechtlicher Stand
Nicht anders als beim eingetragenen Verein verfolgen die Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins gemeinsame Zwecke, sind unter einem Vereinsnamen körperschaftlich organisiert, haben beispielsweise ebenfalls einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung und bestehen unabhängig von wechselnden Mitgliedern. Der entscheidende Unterschied zum eingetragenen Verein besteht darin, dass ein nichtrechtsfähiger Verein keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und damit regelmäßig nicht selbständig Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Das bedeutet konkret: Der nicht rechtsfähige Verein kann beispielsweise unter seinem Namen keine Klage erheben und somit Prozesse nicht aktiv führen. Vielmehr muss ein Rechtsstreit von der Gesamtheit aller Mitglieder geführt werden, wobei sämtliche Mitglieder in der Klageschrift einzeln aufzuführen sind. Das kann zu ganz erheblichen praktischen Problemen führen, wenn die Zahl der Mitglieder hoch und die Fluktuation unter den Mitgliedern groß ist.
Möchten Sie mehr zum Thema „Nichtrechtsfähiger Verein“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!
Entdecke weitere interessante Artikel: