Rechtsfähiger Verein
Die Eintragung in das Vereinsregister
Der Vorstand meldet den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister an. Zuständig ist das Vereinsregister des Amtsgerichts, in dem der Verein seinen Sitz hat. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein seine Rechtsfähigkeit. Der Verein ist jetzt rechtlich selbstständig und kann Träger von Rechten und Pflichten sein.
Die Rechtsfähigkeit kann dem Verein wieder entzogen werden, wenn er durch einen gesetzwidrigen Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch gesetzwidriges Verhalten des Vorstands das Gemeinwohl gefährdet. Und: Einem Verein, dessen Zweck nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (gemeinnütziger Verein), kann die Rechtsfähigkeit außerdem auch dann entzogen werden, wenn er einen solchen Zweck verfolgt. Ferner droht der Verlust der Rechtsfähigkeit auch dann, wenn die Mitgliederzahl unter drei Personen absinkt.
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