Geheime Abstimmung

Wann muss im Verein eine geheime Abstimmung erfolgen?

© Elena Schweitzer l Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Abstimmungen und Wahlen gibt es nicht nur in Amerika im Rahmen der Präsidentschaftswahl – es gibt sie auch im Verein. Sie gehören im Rahmen von Mitgliederversammlungen und Jahreshauptversammlungen quasi zum Vereinsalltag. Doch eine Frage, die in diesem Zusammenhang immer mal wieder auftaucht: „Wann kann oder wann muss geheim abgestimmt werden?“ Geheim heißt hier in diesem Zusammenhang schriftlich, statt mit Handzeichen.

Darf ein Mitglied eine geheime Abstimmung fordern?

Grundsätzlich gilt mit Blick auf diese Frage: Wenn die Satzung Ihres Vereins nicht zwingend die geheime Abstimmung vorschreibt, ist das „normale“ Verfahren die Abstimmung per Handzeichen.

Nun kann es aber immer wieder passieren, dass einzelne Mitglieder verlangen: „Ich will aber, dass geheim abgestimmt wird“. Was gilt in diesem Fall?

Es gibt kein Recht eines einzelnen Mitglieds, eine geheime Abstimmung zu fordern, solange die Satzung einzelnen Mitgliedern dieses Recht nicht ausdrücklich einräumt. Das heißt:

In diesem Fall liegt dann der Ball beim Versammlungsleiter. Er kann in diesem Fall dann entweder selber entscheiden: „Gut, dann stimmen wir geheim ab“, ODER er kann den Einwurf des Mitglieds einfach ignorieren ODER er formuliert die Forderung des Mitglieds als Antrag – und lässt die Mitgliederversammlung darüber abstimmen (offen), ob diese bei der anstehenden Beschlussfassung geheim oder mit Handzeichen abstimmen möchte.

Wann besteht die Pflicht, über eine geheime Abstimmung abstimmen zu lassen?

Fordert das Mitglied nicht einfach „Ich will, dass geheim abgestimmt wird“ sondern formuliert seine Forderung als Antrag (Ich beantrage, dass die Mitgliederversammlung darüber beschließt, dass die Beschlussfassung zu TOP xx geheim abgehalten wird“) muss der Versammlungsleiter diesen Antrag aufnehmen und darüber abstimmen lassen. Er kann ihn also nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.

Fordert das Mitglied lediglich „Ich will, dass geheim abgestimmt wird“ kann der Versammlungsleiter diese Forderung sogar ignorieren. Beantragt das Mitglied, die Versammlung über das Abstimmungsverfahren beschließen zu lassen, handelt es sich um einen zulässigen Verfahrensantrag, dem muss der Versammlungsleiter stattgeben.

Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!