Doppelmitgliedschaft

Doppelmitgliedschaft

© Ezume Images l Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Vereine organisieren sich regelmäßig in übergeordneten Vereinigungen um die Interessenvertretung zu bündeln

Diese Vereinigungen können so organisiert sein, dass lediglich die Vereine Mitglied werden. Zulässig ist aber auch, dass die Mitglieder der einzelnen Vereine automatisch der übergeordneten Vereinigung als Mitglied angehören. Das ist ein typischer Fall der Doppelmitgliedschaft und hat insbesondere Folgen für etwaige Sanktionen gegenüber den Mitgliedern der Einzelvereine.



Die in der Satzung der übergeordneten Vereinigung vorgesehen Regelungen sind nur dann für die Mitglieder der Einzelvereine verbindlich, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: Die Satzung des Einzelvereins enthält eine Regelung, wonach der Erwerb der Mitgliedschaft im Einzelfall automatisch den Erwerb der Mitgliedschaft in der überörtlichen Vereinigung zur Folge hat.



Die Satzung der überörtlichen Vereinigung wiederum muss eine Bestimmung enthalten, wonach die Mitglieder der Einzelvereine automatisch auch Mitglieder der übergeordneten Vereinigung sind.



Möchten Sie mehr zum Thema „Doppelmitgliedschaft“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!