Mitglieder, die Ihren Verein durch unregelmäßige Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen unterstützen
Sie nehmen nicht aktiv am Vereinsleben teil, haben gegenüber dem Verein regelmäßig keine Rechte und Pflichten und unterliegen nicht der Vereinsgewalt: fördernde Mitglieder. Die Teilnahme an Mitgliederversammlungen kann Ihnen nicht versagt werden; fördernde Mitglieder haben dann allerdings kein
Stimmrecht.
Vereine, die den Kontakt zu ihren fördernden Mitgliedern umsichtig pflegen, legen Wert darauf, gerade auch ihre fördernden Mitglieder zur Hauptversammlung einzuladen. Schließlich bieten gerade auch diese Mitgliedertreffen eine hervorragende Gelegenheit, um die fördernden Mitglieder (noch) stärker an ihren Verein zu binden.
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