Abbruch der Mitgliederversammlung
Anders als bei einer Unterbrechung, bei der die Mitgliederversammlung für kurze Zeit ausgesetzt (z. B. Beratungspause, Mittagspause) und danach fortgeführt wird, endet die Mitgliederversammlung bei einem Abbruch vor Erledigung der Tagesordnungspunkte. Gründe hierfür können massive Störungen sein, die eine Fortführung der Mitgliederversammlung unmöglich machen. Gleiches gilt, wenn die Versammlung nicht mehr beschlussfähig ist, weil beispielsweise zu viele Mitglieder den Versammlungsraum verlassen haben.
Achtung: Der Versammlungsleiter darf den Abbruch der Versammlung nicht anordnen. Er kann allenfalls feststellen, dass es nicht möglich ist, die Versammlung ordnungsgemäß fortzusetzen. Den vorzeitigen Abbruch beschließt die Mitgliederversammlung.
Nach Abbruch einer Mitgliederversammlung ist es erforderlich, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Dabei müssen die in der Vereinssatzung vorgeschriebenen Formen und Fristen eingehalten werden.