Entziehung des Wortes
Auf einer Mitgliederversammlung hat grundsätzlich jedes Mitglied Rederecht
Das Wort erteilt der Versammlungsleiter in der Reihenfolge, in der die Wortmeldungen eingegangen sind. Der Ablauf einer Mitgliederversammlung kann in der Satzung oder in einer Vereinsordnung geregelt sein. Darin kann beispielsweise auch vorgesehen werden, dass die Mitgliederversammlung auf Antrag beschließt, ob noch weitere Wortmeldungen zum Beschlussgegenstand zulassen sind bzw. dass keine weiteren Wortmeldungen mehr zugelassen werden.
Beschließen die Mitglieder mit Stimmenmehrheit das Ende der Aussprache, entfallen weitere Wortmeldungen. Davor darf jedoch keinem Mitglied die Worterteilung versagt beziehungsweise das Wort entzogen werden. Ausnahme: Ein Mitglied äußert sich in unsachlicher und/oder beleidigender Weise. Kehrt er dann nicht zur Sachlichkeit zurück, obwohl der Versammlungsleiter ihn wiederholt darauf hingewiesen hat, kann der Versammlungsleiter ihm das Wort entziehen.