Ort der Mitgliederversammlung

Ort der Mitgliederversammlung

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Der Versammlungsort ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

Die Mitgliederversammlung muss auch nicht zwingend am Ort des Vereinssitzes stattfinden. Fehlt eine Regelung in der Satzung, kann beispielsweise die Mitgliederversammlung bestimmen, an welchem Ort die jeweils nächste Versammlung stattfindet. Ebenso ist es aber auch möglich, dass es dem Vorstand als dem einberufenden Vereinsorgan überlassen bleibt, den Versammlungsort zu bestimmen. Auch hier gilt: Es muss den Mitgliedern möglich und zumutbar sein, den Versammlungsort aufzusuchen.Wenn die Versammlung nicht traditionsgemäß immer am selben Ort stattfindet, muss bei der Auswahl des Versammlungsorts darauf geachtet werden, dass er groß genug ist, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu ermöglichen. So können Beschlüsse der Mitgliederversammlung beispielsweise nichtig sein, wenn ein Teil der erschienenen Mitglieder an der Versammlung nicht teilnehmen kann, weil das Versammlungslokal zu klein ist.Möchten Sie mehr zum Thema „Ort der Mitgliederversammlung“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!