Redezeiten in der Mitgliederversammlung

Redezeiten in der Mitgliederversammlung

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Redezeit für einen flüssigen Ablauf

Der Versammlungsleiter ist berechtigt, die Redezeit festzusetzen, die jedem Mitglied zu gewähren ist. Das kann gleich zu Beginn der Versammlung geschehen. Zu einer Begrenzung der Redezeit pro Mitglied kann er aber auch im Verlauf der Versammlung übergehen.

Beispiel: Zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt häufen sich die Wortmeldungen. Um den geordneten Ablauf der Versammlung sicherzustellen und die Gleichbehandlung aller Mitglieder zu gewährleisten, muss die Redezeit pro Redner begrenzt werden.

Achtung: Der Versammlungsleiter kann die Redezeit selbst festlegen. Es steht ihm aber auch frei, die Mitgliederversammlung darüber abstimmen zu lassen, wie viel Redezeit jedem Mitglied eingeräumt werden soll. Ist die Redezeit überschritten, kann die Versammlung dem Redner das Wort entziehen

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