Beitragsermäßigungen

Beitragsermäßigungen

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Da es Ihnen als Verein frei steht, ob Sie von Ihren Mitgliedern überhaupt Beiträge erheben, können Sie auch regeln, dass die Mitgliedsbeiträge nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt und somit eine Beitragsermäßigung möglich ist. Dies sollte sinnvoller Weise in einer Beitragsordnung geschehen. Weit verbreitet ist eine Staffelung nach folgenden Mitgliedergruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
  • Erwachsene ab 18 Jahren in Berufsausbildung, ebenso Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende,
  • Mitglieder über 18 Jahre,
  • Ehepaare,
  • Familien (Ehepaare mit Kindern bis 18 Jahre),
  • Alleinstehende mit Kindern bis 18 Jahre,
  • Passive und fördernde Mitglieder.

Praxis-Tipp: Beitragsermäßigungen können davon abhängig gemacht werden, dass Sie von den betreffenden Mitglieder beantragt werden und dass sie die Voraussetzungen für die Beitragsermäßigungen nachweisen.

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