Lastschriftverfahren
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Die Einzugsermächtigungen Ihrer Mitglieder erleichtern Ihnen die Beitragsabwicklung enorm

Das gilt insbesondere auch bei der Anhebung von Mitgliedsbeiträgen. Auch wenn eine Einzugsermächtigung nach jedem Zahlungstermin widerrufen werden kann: Beim Beitragseinzug im Lastschriftverfahren sind die Beitragsrückstände mit Abstand am geringsten.



Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Satzung bzw. Beitragsordnung das Lastschriftverfahren ermöglichen. Und: Es empfiehlt sich, den Aufnahmeantrag so zu gestalten, dass dort immer auch noch Platz für den Vordruck einer Einzugsermächtigung ist. So verhindern Sie, dass Sie später der Einzugsermächtigung „hinterherlaufen“ müssen.



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