Mahnung: So gehen Sie mit Beitragsrückständen im Verein um
So ärgerlich Beitragsrückstände sind: Machen Sie in Ihren Mahnungen deutlich, dass Sie nicht nur an dem Mitgliedsbeitrag interessiert sind, sondern dass Ihnen die weitere Mitgliedschaft des säumigen Zahlers ebenso wichtig ist. Dazu bietet sich an, bei Mitgliedern mit einer Vereinszugehörigkeit ab zwei Jahren darauf zu verzichten, eine Mahngebühr zu berechnen. Begründen Sie dies ausdrücklich damit, dass Sie den säumigen Zahler als treues Mitglied schätzen. Auch wenn Sie nach wie vor auf eine „positive Grundstimmung“ achten, müssen Sie die Angelegenheit gleichwohl forcieren, um keine unnötige Zeit zu verlieren. Setzen Sie deshalb eine Zahlungsfrist von nicht mehr als 14 Tagen.
Erleichtern Sie Ihren säumigen Mitgliedern die Überweisung des rückständigen Beitrags
Fügen Sie dem Erinnerungsschreiben deshalb einen vorbereiteten Überweisungsvordruck bei, den Ihr Mitglied nur noch um die Angaben zu seinem Bankinstitut und seiner Kontonummer vervollständigen und unterschreiben muss.
Auch Sie selbst beziehungsweise Ihr Kassenwart kann sich die Arbeit deutlich erleichtern, indem Sie sich von dem Kreditinstitut, mit dem Sie vorrangig zusammenarbeiten, Überweisungsformulare ausdrucken lassen, die bereits den Verein als Zahlungsempfänger nennen und auch schon die Angaben zu Kontonummer, Kreditinstitut und Bankleitzahl enthalten. Dann brauchen Sie nur noch den Mitgliedsbeitrag und die Mitgliedsnummer einzutragen.