Streit im Verein? So sorgen Sie in nur 4 Schritten wieder für Frieden!

Streit im Verein? So sorgen Sie in nur 4 Schritten wieder für Frieden!

© Edhar Yuralaits l Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Streit nicht eskalieren und setzen Sie auf Schlichtung. Denn ein Streit unter Mitgliedern kann sich leider schnell zu einem wahren Flächenbrand entwickeln.

Ziel jeder Schlichtung ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen zu finden, der beiden Seiten Vorteile bringt und zu dem später alle ohne Gesichtsverlust stehen können. Solange beide Streitparteien jedoch strikt auf ihrer Position beharren und jeder seine eigenen Interessen durchsetzen will, wird es kaum zur Versöhnung kommen. Gehen Sie zur Streitschlichtung deshalb in folgenden vier in der Praxis bewährten Schritten vor:

Schritt 1: Streit deeskalieren

Bei akut hochkochenden Streitigkeiten geht es zuerst einmal darum, die Beteiligten zu beruhigen und die Auseinandersetzung auf ein sachliches Niveau zurückzubringen. Denn in einer aufgeheizten Atmosphäre nehmen die Streitenden die Situation nur noch selektiv wahr, fühlen sich in ihren Vorurteilen gegenüber dem „Gegner“ bestätigt und blenden alle Sachargumente aus. Oft trägt es schon erheblich zur Deeskalation bei, wenn die Betroffenen ihrem Ärger erst einmal richtig Luft machen können. Dies erreichen Sie am besten in zeitnahen Einzelgesprächen mit den Streitparteien. Als Streitschlichter sollten Sie dabei folgende Regeln beachten:

Zunächst Einzelgespräche führen

Gehen Sie entspannt in das Gespräch. Bleiben Sie so ruhig und gelassen wie möglich. Strahlen Sie dies auch in Ihrer Gestik, Mimik, Stimme und Körpersprache aus. Fragen Sie Ihren Gesprächspartner nach dem Grund der Auseinandersetzung. Geben Sie ihm genügend Zeit, seine subjektive Sicht der Dinge ausführlich zu beschreiben.

Bleiben Sie neutral und solidarisieren Sie sich nicht voreilig mit einzelnen Streitparteien. Vermeiden Sie als Schlichter auch jegliche Vorwürfe, Belehrungen und Schuldzuweisungen. Falls Ihr Gesprächspartner im Erstgespräch „ausrastet“ und nicht nur gegen seinen Kontrahenten wütet, sondern auch gegen Sie als Schlichter, nehmen Sie dies bitte nicht persönlich. Lenken Sie das Gespräch vielmehr behutsam wieder auf eine sachliche Ebene und gehen Sie Ihrerseits nur auf die sachlichen Aspekte ein, nicht auf die emotionalen.

Tipp

Fassen Sie am Ende des Deeskalationsgesprächs die wichtigsten Aussagen des Gegenübers zusammen, um sicherzugehen, dass Sie ihn richtig verstanden haben.

Schritt 2: Kommunikation herstellen

Im nächsten Schritt geht es darum, die Streithähne an einen Tisch zu bringen, eine konstruktive Atmosphäre zu schaffen und Verständnis der Konfliktparteien füreinander herzustellen, sodass ein positiver Umgang mit dem Konflikt möglich wird. Bei Streitigkeiten gibt es selten nur „Schuldige“ und „Unschuldige“. Meist stellt sich die Situation schon deutlich entspannter dar, wenn sich die Beteiligten bewusst werden, dass der Streitgegner ohne böse Absicht handelt und sein Verhalten nachvollziehbare Gründe hat. Treffen Sie sich nach erfolgreicher Deeskalation deshalb nach zirka einer Woche zu einem weiteren Termin, diesmal gemeinsam mit allen Streitparteien.

Schritt 3: Konfliktlösung finden

Nur wenn sich die Beteiligten einigen, wird in Zukunft Frieden herrschen. Um eine wirksame Konfliktlösung zu erreichen, müssen sich die Betroffenen aufeinander zubewegen und alltagstaugliche Kompromisse finden. Sobald in der Kommunikationsphase die Positionen auf faire Weise geklärt sind und beide Streitparteien die Bedürfnisse des anderen anerkennen, lässt sich gemeinsam an einer Lösung arbeiten, mit der beide Seiten leben können.

Selten gibt es bei Konflikten allerdings eine einzig richtige Lösung. Auch die Konfliktlösungsphase sollten Sie als Schlichter deshalb lediglich moderieren, ohne Ihr eigenes  „Wunschergebnis“ gleich vorzugeben. Bitten Sie die Konfliktparteien, Vorschläge zu machen, wie es aus ihrer Sicht nun auch nach der Schlichtung weitergehen kann.

Achtung

Nicht alle Streithähne sind in der Praxis bereit, sich überhaupt zu einigen. Machen Sie als Vorsitzender in solchen Fällen keinen Hehl daraus, dass Sie eine positive Verhaltensänderung erwarten. Scheuen Sie sich nötigenfalls nicht vor klaren Ansagen über die Konsequenzen – bis hin zum Vereinsausschluss, falls eine der beiden Streitparteien sich einem fairen Kompromiss hartnäckig verweigert und dadurch der Frieden unter den Mitgliedern weiterhin gestört wird. Denn dauerhafte Unruhe unter den Mitgliedern kann kein Verein gebrauchen.

Schritt 4: Vereinbarung treffen

Im Idealfall erreichen Sie als Schlichter einen vollständigen Konsens, an den sich die Streitbeteiligten freiwillig und ohne weitere Intervention halten. In der Praxis gelingt das aber nicht immer. Halten Sie die gemeinsam gefundene Lösung deshalb in einer schriftlichen Vereinbarung fest, die von allen Konfliktparteien unterschrieben wird. Damit steht unmissverständlich fest, was von jedem Streitbeteiligten erwartet wird und was er von der Gegenseite erwarten kann.

Die Vereinbarung sollte präzise formuliert sein, damit die Beteiligten klare  Handlungsvorgaben haben und Sie als Schlichter jederzeit prüfen können, ob die vereinbarte Lösung eingehalten wird oder nicht. Begleiten Sie die Parteien nach der Schlichtung weiter. Bitten Sie nach vier bis sechs Wochen zu einem „Nachsorgetermin“ und klären Sie, ob die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich eingehalten werden.

Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren? Dann klicken Sie hier und bestellen Sie „Vereinsmitglieder finden und binden“!