Kündigung Mitgliedschaft durch Verein

Beendigung der Mitgliedschaft im Verein: Formen, Ablauf und Gründe

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Inhaltsverzeichnis

Mitglied im Verein wird man, indem man an der Gründung des Vereins mit beteiligt ist oder indem man ihm später beitritt. In beiden Fällen bewirkt die Mitgliedschaft ein Rechtsverhältnis zwischen dem Verein und dem Mitglied. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist

  • nicht übertragbar
  • nicht abtretbar
  • nicht pfändbar
  • nicht vererblich

Die Mitgliedschaft im Verein endet durch den Austritt bzw. den Ausschluss des Mitglieds oder durch die Auflösung des Vereins.

Wie funktioniert der Vereinsaustritt eines Mitglieds?

Beim Austritt handelt es sich um eine zugangsbedürftige Erklärung des Mitglieds, die in der Satzung zwingend geregelt werden muss. Wenn dort nichts anderes geregelt ist, genügt es, dass die Austrittserklärung einem Vorstandsmitglied ausgehändigt bzw. zugeschickt wird. Der Austritt kann durch die Satzung nicht ausgeschlossen werden; er darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Mitglied Gründe für den Austritt nennt.

Was bedeutet der Ausschluss eines Vereinsmitglieds?

Der Ausschluss des Mitglieds ist die schwerste Form der Vereinsstrafe. Eine gesetzliche Regelung über den Ausschluss gibt es nicht. Praktisch jede Satzung enthält aber entsprechende Bestimmungen. Notwendig sind Regelungen über die Voraussetzungen für einen Ausschluss, über das zuständige Vereinsorgan (in der Regel ist das der Vorstand) und über das bei einem Ausschluss einzuhaltende Verfahren. Der Ausschluss aus dem Verein wird mit der Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.

Was ist eine Streichung der Mitgliedschaft?

Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes und abgekürztes Ausschließungsverfahren. Die Satzung muss Angaben zu den Voraussetzungen, zum zuständigen Vereinsorgan und zum Verfahren enthalten. Die Streichung der Mitgliedschaft kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das betroffene Mitglied ersichtlich jedes Interesse an der Mitgliedschaft im Verein verloren hat und auch seinen Verpflichtungen als Mitglied nicht mehr nachkommt. Ein typischer Fall für die Streichung der Mitgliedschaft: Trotz wiederholter Mahnungen zahlt das Mitglied keine Beiträge.

Was ist ein automatisches Erlöschen der Mitgliedschaft?

Auch hierbei handelt es sich um eine Form der Beendigung der Mitgliedschaft, die sehr viel Zeit, Arbeit und Kosten spart. In Betracht kommt sie nur, wenn sie in der Satzung geregelt ist. Das gilt insbesondere für die Beendigungstatbestände – also die Situationen oder Tatsachen, die die Mitgliedschaft im Verein automatisch beenden. Diese müssen eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. In Betracht kommen beispielsweise:

  • Aufgabe eines Berufs
  • Verlegung des Wohnsitzes
  • Eintritt der Geschäftsunfähigkeit beim Mitglied
  • Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
  • Eintreten für dem Vereinszweck entgegenstehende Ziele
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Verlust der Lizenz/Spielgenehmigung/des Berechtigungsscheins und Ähnliches

Was passiert nach dem Tod des Mitglieds?

Die Mitgliedschaft ist nicht vererblich. Daher treten die Erben nicht in die Rechtsstellung eines verstorbenen Mitglieds ein.

Welche Gründe führen ebenfalls zur Beendigung der Vereinsmitgliedschaft?

In Betracht kommt die Auflösung des Vereins oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In beiden Fällen ist die Mitgliedschaft aber erst beim Erlöschen des Vereins beendet. Maßgeblicher Zeitpunkt sind also die Beendigung der Liquidation (Auflösung des Vereins) bzw. die vollständige Vermögensverteilung (Insolvenzverfahren).

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FAQ: Beendigung der Mitgliedschaft im Verein

Um seine Mitgliedschaft im Verein zu beenden, reicht es ein einfaches Schreiben an ein Vorstandsmitglied zu übergeben.
Bei eine Streichung handelt es sich um ein beschleunigtes Ausschlussverfahren aus dem Verein, um Mitglieder des Vereins zu verweisen, welche offensichtlich nicht mehr Teil sein wollen oder dürfen. Das automatische Erlöschen der Mitgliedschaft dagegen, geschieht, wenn das Mitglied aufgrund von Begebenheiten wie einem Umzug nicht mehr Teil des Vereins sein kann.
Generell ist es möglich im Zeitraum der vereinbarten Kündigungsfrist seinen Austritt zu widerrufen. Dafür muss jedoch der Vorstand zustimmen.