Vereinsmitgliedschaft: Wechsel von „aktivem“ zu „passivem“ Vereinsmitglied
Wechsel des Mitgliedsstatus: Müssen Sie zustimmen?
Frage: Wir haben ein Mitglied, das bislang „aktiv“ war, in Zukunft aber lieber nur noch „passives Mitglied“ sein möchte. Wir sind der Meinung, dass es dazu die bisherige Mitgliedschaft kündigen und einen neuen Antrag auf Fördermitgliedschaft stellen muss. Wie beurteilen Sie das?
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Antwort: Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Vereinsmitgliedschaft erworben werden kann, legt der Verein frei fest – in der Regel in der Satzung. Das Gesetz geht von einer ordentlichen Mitgliedschaft aus, die als Vollmitgliedschaft bezeichnet wird. Die Satzung des Vereins kann neben der Vollmitgliedschaft auch Sonderformen der abgestuften Mitgliedschaft vorsehen. Welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen, legt ebenfalls die Satzung fest.
Aktive und passive Mitglieder eines Vereins unterscheiden sich hierbei wie folgt:
- Die aktiven Vereinsmitglieder bringen ihre Arbeitskraft und ihre Ideen in den Verein ein, gestalten die Vereinsarbeit tatkräftig mit und nehmen an den Vereinsveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Wettbewerben, Übungen, Gesangsveranstaltungen usw.) teil.
- Passive Mitglieder beschränken sich auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und auf die Teilnahme an Mitgliederversammlungen. Sie nehmen meist nicht mehr an nach außen gerichteten Vereinsveranstaltungen und/oder Turnieren teil.
Möchte nun ein aktives Mitglied passives Mitglied werden, reicht es nicht, wenn es einfach damit aufhört, die Vereinsanlagen zu nutzen. Vielmehr bedarf es hierzu einer Willenserklärung. Und das heißt: Das Mitglied kündigt die bisherige aktive Vereinsmitgliedschaft und beantragt die Aufnahme als passives Mitglied. Hierbei ist es dann an die Kündigungsfristen im Verein gebunden. Ist zum Beispiel eine Kündigung der Mitgliedschaft erst zum Quartalsende möglich, muss es auch bis zum Quartalsende aktives Mitglied bleiben.
PRAXIS-TIPP: Machen Sie es Vereinsmitgliedern nicht zu schwer zu wechseln. Denn ein passives Mitglied, das Beiträge zahlt, ist allemal besser als ein Mitglied, das verärgert ganz kündigt. Schaffen Sie deshalb nach Möglichkeit für zukünftige Fälle eine Satzungsregelung, die beispielsweise so aussieht:
Ein aktives Mitglied kann auf schriftlichen Wunsch zum passiven Mitglied werden. Sofern der Vorstand nicht widerspricht, wechselt der Mitgliedsstatus Anfang des auf den Monat der Antragstellung übernächsten Monats von „aktiv“ auf „passiv“. Eventuell zu viel bezahlte Mitgliedsbeiträge aus dem Jahr des Wechsels werden mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres verrechnet.
Ein Verein ist nichts ohne seine Mitglieder! Stellen sie deshalb sicher, dass ihre Vereinssatzung alle Punkte dieser Checkliste bezüglich Ihrer Vereinsmitglieder einhält.
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