Tagesordnung: Anträge richtig stellen

Tagesordnung: Anträge richtig stellen

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Inhaltsverzeichnis

Wer legt die Tagesordnung im Verein fest?

Die vorläufige Tagesordnung wird durch den Vorstand festgelegt. Achten Sie darauf, ob bestimmte Tagesordnungspunkte zwingend berücksichtigt werden müssen, weil sie von der Satzung vorgegeben werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn einzelne Vorstandsämter turnusmäßig zur Wahl anstehen. Zu klären ist auch, ob einzelne Tagesordnungspunkte besonders vorbereitet werden müssen. Zum Beispiel wenn zu den betreffenden Tagesordnungspunkten Berichte erstattet werden müssen, wie etwa vom Vorsitzenden oder vom Kassenwart.

Die Tagesordnung gibt die Reihenfolge der Beratungen und Beschlussfassungen vor. Achten Sie darauf, dass die einzelnen Beschlussgegenstände hinreichend eindeutig bezeichnet werden. Dabei sind an die Formulierung der Tagesordnungspunkte keine übersteigerten Forderungen zu stellen. Die Beschlussgegenstände müssen so prägnant formuliert werden, dass die Mitglieder wissen, worum es geht und sich auf die Versammlung vorbereiten können. Speziell bei Satzungsänderungen empfiehlt es sich, den Wortlaut der beabsichtigten Änderungen in die Tagesordnung aufzunehmen, jedenfalls aber in der Versammlung als Tischvorlage zu präsentieren.

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Wie werden Anträge zur Tagesordnung gestellt?

Haben Mitglieder beantragt, bestimmte Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, muss der Vorstand prüfen und entscheiden, ob den Anträgen stattgegeben wird. Eventuell sind hier noch Rücksprachen mit den betreffenden Mitgliedern erforderlich, um den Sachverhalt oder auch den Hintergrund für den Antrag zu klären. Ebenso kann es erforderlich sein, dazu noch rechtlichen Rat einzuholen.

Achtung: Anträge zur Tagesordnung sind Verfahrensanträge. Sie können jederzeit gestellt werden, insbesondere auch auf der Mitgliederversammlung. Typische Verfahrensanträge sind

etwa, Tagesordnungspunkte miteinander zu verbinden, oder aber einen Tagesordnungspunkt in zwei Tagesordnungspunkte aufzuspalten.

Auch können Verfahrensanträge darauf zielen, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte abzuändern, oder feststellen zu lassen, dass die Mitgliederversammlung für bestimmte Beschlussgegenstände gar nicht zuständig ist.

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