Rücktritt des Vorstands im Verein: Gründe, Vorschriften und Muster
in Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Dies trifft im Besonderen auf den Vorstand zu. Gleichzeitig kann es jedoch auch zu Situationen kommen, in denen ein Vereinsvorstand einen Rücktritt in Erwägung zieht.
Kann der Vorstand im Verein einfach zurücktreten?
Das Vereinsrecht, das auf den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beruht, sieht vor, dass ein vorzeitiger Rücktritt des gesamten Vorstands oder eines Vorstandsmitglieds grundsätzlich möglich ist.
Welche Gründe führen zum Rücktritt des Vorstands?
In vielen Fällen stellt der Rücktritt des Vorstands darüber hinaus das letzte Mittel in einer Eskalationsspirale oder bei tiefgehenden Meinungsverschiedenheiten dar. Konflikte zwischen dem Vorstand und den weiteren Gremien des Vereins können das Wohl und die Ziele des Vereins nachhaltig gefährden.
In anderen Fällen mag der 1. Vorsitzende eines Vereins während der laufenden Amtszeit die Lust auf sein Amt verlieren und zurücktreten.
Mögliche Gründe für einen Rücktritt des Vorstands könnten zum Beispiel sein:
- Krankheit
- Insolvenz des Vereins
- Anderweitige, persönliche Gründe
Es ist ebenfalls möglich, dass ein Verein Vorstandsmitglieder abberuft. Dies ist dann der Fall, wenn dem Vereinsvorstand ohne Zweifel ein grobes Fehlverhalten oder Unfähigkeit in der Amtsführung nachgewiesen werden können.
Vereinsvorstände, die einen Rücktritt anstreben oder Mitgliederversammlungen, die BGB-Vorstände abberufen, sollten sich vor allem mit den folgenden, aus gesetzlicher Sicht bedeutenden Fragestellungen beschäftigen:
In welcher Form muss der Vorstand den Rücktritt erklären?
Die Amtsniederlegung eines BGB-Vorstands ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält keine Vorschriften oder Bestimmungen, die die Form oder einen Rücktrittsanlass explizit regeln.
§ 26 BGB regelt, wie der Vorstand seinen Rücktritt einem anderen Vorstandsmitglied mitzuteilen hat.
Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
§ 26 BGB
Um den Rücktritt als Vorstand im Verein zu kommunizieren, reicht eine mündliche Willenserklärung aus. Die Vereinssatzung kann darüber hinaus bestimmen, dass ein Rücktritt vom Vorstandsamt zu jeder Zeit schriftlich zu erfolgen hat. Mit einer solchen Regelung schaffen Vereine Klarheit und Transparenz und beugen Missverständnissen aktiv vor.
Neben der Verankerung eines schriftlichen Rücktritts in der Vereinssatzung besteht ebenso die Möglichkeit, den Rücktritt im Rahmen einer Sitzung zu protokollieren. In diesem Fall ist der Amtsverzicht aus rechtlicher Sicht ebenso eindeutig und transparent.
Weiterführende Informationen hinsichtlich des schriftlichen Rücktritts erfahren Sie im folgendem Video von unserem Vereinsexperten Günter Stein:
Wann wird der Rücktritt des Vorstands rechtswirksam?
Der § 130 BGB konkretisiert darüber hinaus unverkennbar, wann der Rücktritt aus juristischen Aspekten wirksam wird:
„Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.“
Wie kann ein einzelner Vorstand oder der 1. Vorsitzende zurücktreten?
Besteht der Vorstand eines Vereins ausschließlich aus einem Vereinsvorstand oder dem 1. Vorsitzenden, gestaltet sich ein Rücktritt schwieriger.
In Ermangelung von weiteren Mitgliedern im Vorstand, denen ein Rücktritt auf Basis von § 26 BGB erklärt werden könnte, muss dieser im Rahmen einer Mitgliederversammlung öffentlich gemacht werden. Es ist üblich, eine außerordentliche Mitgliederversammlung für diesen Zweck einzuberufen.
Ein vorzeitiger Rücktritt des Vereinsvorstands kann nicht aufgehalten werden. Sein Amtsverzicht ist jederzeit möglich. Gleichzeitig muss vor einem Amtsaufgabe sichergestellt sein, dass der Verein weiterhin handlungsfähig ist. Darüber hinaus kann ein kurzfristiger Amtsverzicht Konsequenzen, wie zum Beispiel Schadenersatzforderungen, für den ehemaligen 1. Vorsitzenden nach sich ziehen.
Wann ist ein sofortiger Rücktritt als Vorstand nicht möglich?
Auf Basis vom Vereinsrecht sollten Sie die folgenden drei Gründe im Hinterkopf behalten, bevor Sie als Vorstand einen sofortigen Rücktritt in Erwägung ziehen.
Satzungsgemäße Einschränkungen
Diese könnten sich zum Beispiel auf spezielle Bestimmungen beziehen, die einen sofortigen Rücktritt ausschließen.
Darüber hinaus müssen etwaige Haftungsfolgen aus der nicht fristgemäßen Kündigung des Dienstvertrags berücksichtigt werden. Eine Alternative zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags stellt, wie bei einem Arbeitsvertrag, ein in beiderseitigem Einvernehmen geschlossener Aufhebungsvertrag dar. Dieser beinhaltet die gleichzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses und der Vorstandstätigkeit.
Der Rücktritt erfolgt zur Unzeit
Ein Amtsverzicht darf gemäß § 627 BGB nicht zu Unzeiten erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Verzicht auf das Vorstandsamt zu einer unpassenden, ungeplanten Zeit ereignet und dem Verein gleichzeitig finanziellen oder immateriellen Schaden zufügt.
Ist zum Beispiel ein Vorstandsmitglied im Vorstand aktiv, kann ein Amtsverzicht nicht ohne Probleme und deren Auswirkungen kompensiert werden. Kurzfristig könnte ein deplatzierter Amtsverzicht ohne Vorlaufzeit zur Handlungsunfähigkeit des gesamten Vereins führen.
Ein Rücktritt zur Unzeit ist aus rechtlicher Sicht sofort wirksam. Er kann für das zurückgetretene Vorstandsmitglied in der Folge bedeuten, im Nachhinein mit Schadensersatzansprüchen des Vereins konfrontiert zu werden.
Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 627 BGB
Rechtsmissbrauch
Bei einem nachgewiesenen Rechtsmissbrauch kann der Rücktritt des Vereinsvorstands ebenfalls verweigert werden.
In diesem Fall wird der Vorstand mit sofortiger Wirkung handlungsunfähig. Der Verein hat aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung keine Möglichkeit, entsprechend auf die Umstände zu reagieren. Aus diesem Grund ist der Rücktritt in der Regel unwirksam.
Der Vorsitzende des Vorstands muss auf Basis von § 29 BGB beim zuständigen Amtsgericht einen Notvorstand einfordern.
Der Gesetzgeber hat folgende Regelung implementiert:
Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.
§ 29 BGB
Nachdem ein Notvorstand vom Amtsgericht eingesetzt wurde, erklärt der bisherige Vorstand diesem gegenüber die Amtsniederlegung. Ob und unter welchen Umständen der § 29 BGB seine rechtliche Anwendung findet, muss im Einzelfall und vorab mit dem maßgeblichen Amtsgericht geklärt werden.
Das Amtsgericht bestellt einen durch den zuständigen Rechtspfleger. Für die Einsetzung eines Notvorstandes ist generell das Amtsgericht verantwortlich, in dem das Vereinsregister angesiedelt ist, in dem der Verein geführt wird.
Als eine adäquate Alternative zu einem Notvorstand kann auch ein kommissarisches Vorstandsmitglied berufen werden.
- Voraussetzung hierfür ist, dass diese Möglichkeit explizit in der Satzung geregelt ist.
Eine Übertragung des Vorstandsamtes auf einen bevollmächtigten Dritten ist in der Regel nicht möglich, da es hierzu ebenfalls eines eindeutigen Satzungseintrags bedarf.
Regelt die Vereinssatzung eine Übertragung von Befugnissen nicht explizit, dürfen bestimmte Aufgaben und Tätigkeitsbereiche nicht durch Vollmacht auf eine andere Person weitergegeben werden.
Was sollte die Satzung in Bezug auf den Rücktritt des Vorstands geregelt werden?
Da es aus gesetzlicher Sicht keine Vorgaben oder Regelung in Bezug auf den Rücktritt eines Vorstands gibt, spielt die Vereinssatzung beim Amtsverzicht eine besondere und entscheidende Rolle.
Ein Verein handelt zielführend, wenn die Vereinssatzung eindeutig und spezifisch beschreibt, wie bei einem vereinsinternen Rücktritt des Vorsitzenden oder des Vorstands verfahren wird.
Darüber hinaus können Übergangsfristen in die Satzung integriert werden, die für Klarheit und Transparenz sorgen.
Die Satzung sollte gleichzeitig definieren, welche Form des Rücktritts vorgeschrieben ist. Ein vorzeitiger Rücktritt des Vorstands eines gemeinnützigen Vereins könnte in diesem Fall zum Beispiel ausschließlich schriftlich erfolgen.
Ein in Schriftform niedergelegter Rücktritt per Einschreiben ist für beide Seiten rechtlich bindend und wirkt professionell. Ist eine mündliche Willenserklärung nicht ausreichend, wird ein Vorsitzender nicht vorschnell aus einer Laune oder bei Streitigkeiten das Amt niederlegen.
Da das Vereinsrecht und das BGB nicht umfassend beschreiben, wie der Rücktritt des Vorstands in einem gemeinnützigen Verein vollzogen werden soll, muss die Satzung die vereinsinterne Verfahrensweise umfassend darstellen.
Wann kann ein Vorstandsmitglied abberufen werden?
Ein Vorstandsmitglied oder der gesamte BGB-Vorstand können gemäß § 27 BGB von der Mitgliederversammlung von ihrer Tätigkeit entbunden werden.
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. […] Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt. […] Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
§ 27 BGB
Um den Vereinsvorstand wirksam abzuberufen, muss ein wichtiger und nachweisbarer Grund vorliegen.
Bedeutende Gründe, die das Gesetz anführt, sind vor allem:
- Unfähigkeit
- grobe Pflichtverletzung
Ein Widerruf der Vorstandstätigkeit gilt als gesetzeskonform, wenn es dem Verein und seinen Mitgliedern aufgrund eindeutiger, nachweisbarer Vorkommnisse nicht zugemutet werden kann, weiter mit einem Vorstandsmitglied oder dem Gesamtvorstand zusammenzuarbeiten.
Kostenloses Muster: Vorlage für den Rücktritt des Vorstands
Sie ziehen in Erwägung, einen Rücktritt als Vorstand zu verkünden? Informieren Sie Ihren Verein mit unserem kostenlosen Muster (Vorlage).
Gegenstand: Rücktritt als Vorstandsmitglied
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich meinen Rücktritt als 1. Vorsitzender des Vorstandes des Vereins (Vereinsname) aus wichtigen Gründen und lege meine Ämter im Vorstand des Vereins (Vereinsname) mit sofortiger Wirkung nieder.
(Grund beschreiben)
(Wenn zutreffend:)
Die mir überlassen Unterlagen und Gegenstände des Vereins werde ich umgehend zurückgeben. Bitte veranlassen Sie die Löschung meiner Funktion als 1. Vorsitzender des Vereins im Vereinsregister.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Zusammenfassung: Wie läuft der Rücktritt des Vorstands ab?
Wenn im Verein der Vorstand seinen Rücktritt bekannt gibt oder ein Vorstandsmitglied von seiner Tätigkeit abberufen wird, sind einige Sachen zu beachten. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Informationen nochmal zusammengefasst.
Tritt der 1. Vorsitzende des Vorstands oder das gesamte Vorstandsgremium zurück, stellt dieses Vorgehen eines der einschneidendsten Ereignisse im Vereinsleben dar. In Bezug auf den Rücktritt des Vorstands in einem gemeinnützigen Verein sind im Bürgerlichen Gesetzbuch keine expliziten Vorgaben oder Regelungen zu finden.
Der Gesetzgeber verfügt, dass ein Amtsverzicht zu jeder Zeit persönlich gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied kommuniziert werden muss. Die Information kann mündlich erfolgen, wenn in der Satzung des Vereins keine anderweitige Regelung verankert ist.
Vorstände, die ihr Amt freiwillig zur Verfügung stellen möchten, sollten darauf achten, dass ihr Entschluss nicht zur Unzeit erfolgt.
Dies impliziert vor allem, dass es dem Verein möglich sein muss, Nachfolgeregelungen zu implementieren oder Neuwahlen anzusetzen.
Entstehen durch einen kurzfristigen Amtsverzicht Probleme oder wird der Verein handlungsunfähig, hat der Verein das Recht, Schadenersatzforderungen gegen den zurückgetretenen Vorstand einzuklagen.
Vereine haben unter Anwendung der Grundsätze des BGB ebenso die Möglichkeit, die Wahl eines Vorstandsmitglieds zu widerrufen. Die Hürden für einen Widerruf sind hoch. Dem in Ungnade gefallenen Vorstandsmitglied muss ein Amtsmissbrauch oder eine Unfähigkeit in der Amtsführung nachgewiesen werden.