Wann Sie als Vereins-Vorsitzende einen Rücktritt vom Rücktritt ankündigen können
Hat ein Vereinspräsident seinen Rücktritt angekündigt, ist der Ablauf normalerweise klar. Doch in einigen Fällen kann es natürlich vorkommen, dass er nur kurz darauf vom angekündigten Amtsende zurücktreten möchte. Doch ist solch ein „Rücktritt vom Rücktritt“ überhaupt möglich?
Grundsätzlich ist erst einmal niemand daran gehindert, sein Amt niederzulegen. Ob allerdings auch die Rücknahme eines Rücktrittes im Vorstand eines Vereins möglich ist, ist eine ganz andere Frage. Hier sind verschiedene Konstellationen sowie Situationen zu unterscheiden und wie so oft kommt es natürlich auf den Einzelfall an.
Rücktritt vom bereits erklärten Rücktritt
Grundsätzlich kann eine Rücktrittserklärung auch mündlich abgegeben werden. Die Schriftform ist also nicht erforderlich. In der Praxis ist die Rücktrittserklärung gegenüber dem Organ abzugeben, das den Amtsinhaber ursprünglich gewählt hat. Bei Vorstandsmitgliedern ist das in der Regel die Mitgliederversammlung.
Nun kann es aber selbstverständlich sein, dass ein Vorstandsmitglied sein Amt in der Zeit zwischen zwei Mitgliederversammlungen niederlegen will. Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein.
Das liegt daran, dass es sich bei der Rücktrittserklärung um eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt. Sie hat gestaltende Wirkung und kann daher nach Zugang beim ordnungsgemäßen Empfänger nicht mehr einfach zurückgenommen werden.
Im oben geschilderten Fall würde das also nach deutschem Recht bedeuten, dass er sich die Sache nicht noch einmal anders überlegen könnte, wenn er seinen Rücktritt während der Mitgliederversammlung oder gegenüber einem empfangsberechtigten Vorstandsmitglied erklärt hätte.
Rücktritt vom angekündigten Rücktritt
Rechtsprechungen zum angekündigten Rücktritt gibt es wenig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein bloß angekündigter Rücktritt noch bis zum Zeitpunkt der endgültigen Rücktrittserklärung zurückgenommen werden kann.
Es liege in der Natur der Sache, dass es zwischen der Ankündigung und der Erklärung noch zu einem Sinneswandel kommen könne.
Amtsniederlegung zu einem späteren Zeitpunkt
Etwas anders wird man die Sache betrachten müssen, wenn der Vorsitzende die Amtsniederlegung nicht nur ankündigt, sondern bereits endgültig erklärt.
Eine solche endgültige Erklärung des Rücktritts vom Vorstandsamt könnte zum Beispiel durch eine Formulierung geschehen wie diese:
„Hiermit lege ich mein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2020 nieder.“
Namhafte Vereinsrechtler gehen davon aus, dass nach einer solchen Erklärung gegenüber dem zuständigen Organ die Amtszeit automatisch wie angekündigt endet. Ein Rücktritt von dieser Erklärung soll dann nicht mehr möglich sein.
Das Ergebnis einer entsprechenden Nachfrage beim Vorstandsmitglied sollte protokolliert werden. Sinngemäß verfahren Sie als Vorstandsmitglied natürlich genauso, wenn Ihnen ein Vorstandskollege einen Rücktritt ankündigt.