Rücktritt vom Rücktritt: Was passiert, wenn der Vereinspräsident es sich anders überlegt?

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Hat ein Vereinspräsident seinen Rücktritt angekündigt, ist der Ablauf normalerweise klar. Doch in einigen Fällen kann es vorkommen, dass er kurz darauf vom angekündigten Amtsende zurücktreten möchte. Aber ist ein „Rücktritt vom Rücktritt“ überhaupt möglich?

Grundsätzlich kann eine Person jederzeit ihr Amt niederlegen. Die Rücknahme eines Rücktritts im Vorstand eines Vereins ist jedoch eine andere Frage. Hier sind verschiedene Szenarien zu berücksichtigen, und oft kommt es auf den Einzelfall an.

Rücktritt vom bereits erklärten Rücktritt

Eine Rücktrittserklärung kann grundsätzlich auch mündlich abgegeben werden – eine schriftliche Erklärung ist nicht zwingend erforderlich. In der Praxis muss die Rücktrittserklärung gegenüber dem Organ abgegeben werden, das den Amtsinhaber ursprünglich gewählt hat. Bei Vorstandsmitgliedern ist das in der Regel die Mitgliederversammlung.

Es kann jedoch vorkommen, dass ein Vorstandsmitglied sein Amt zwischen zwei Mitgliederversammlungen niederlegen möchte. Ein Beispiel: Vorstandsvorsitzender Josef Mayer wurde im März gewählt, doch im Juni erfährt er von einer beruflichen Veränderung, die es ihm unmöglich macht, weiter im Amt zu bleiben. Er muss nun nicht bis zur nächsten Mitgliederversammlung warten. Der Rücktritt kann auch gegenüber einem anderen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied erklärt werden.

Ein Rücktritt von einem bereits erklärten Rücktritt ist nicht möglich. Sobald der Rücktritt gegenüber dem zuständigen Organ erklärt wurde, kann dieser nicht mehr zurückgenommen werden. Das liegt daran, dass es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, die nach dem Zugang beim Empfänger bindend wird.

Wichtig

Ein Rücktritt von einem bereits erklärten Rücktritt ist nicht möglich. Sobald der Rücktritt gegenüber dem zuständigen Organ erklärt wurde, kann dieser nicht mehr zurückgenommen werden. Das liegt daran, dass es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, die nach dem Zugang beim Empfänger bindend wird.

Rücktritt vom angekündigten Rücktritt

Hier wird es etwas komplizierter. Wenn der Rücktritt nur angekündigt, aber noch nicht endgültig erklärt wurde, sieht die Rechtslage anders aus. In diesem Fall kann der Rücktritt bis zur endgültigen Rücktrittserklärung zurückgenommen werden. Ein Beispiel: Der Vorsitzende kündigt an, er werde sein Amt zum 30. Juni niederlegen. Bis zum tatsächlichen Rücktrittsdatum kann er sich seine Entscheidung noch anders überlegen und den Rücktritt rückgängig machen.

Amtsniederlegung zu einem späteren Zeitpunkt

Anders sieht es aus, wenn der Vorsitzende den Rücktritt nicht nur ankündigt, sondern bereits endgültig erklärt. Eine solche Rücktrittserklärung könnte beispielsweise lauten: „Ich lege mein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2025 nieder.“ Sobald diese Erklärung gegenüber dem zuständigen Organ abgegeben wurde, ist der Rücktritt bindend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Rücknahme ist nicht mehr möglich.

Praktische Hinweise für die Übergangsphase

In der Zeit zwischen der Ankündigung und dem endgültigen Rücktritt kann es zu praktischen Problemen kommen. Der Vorstand sollte in dieser Phase klar kommunizieren, wer die Verantwortung für laufende Projekte übernimmt, falls der zurücktretende Vorsitzende nicht mehr verfügbar ist. Sollte der Rücktritt erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden, muss der Verein sicherstellen, dass alle wichtigen Entscheidungen während der Übergangsphase weiterhin ordnungsgemäß getroffen werden.

Wichtig ist es auch, sicherzustellen, dass der scheidende Vorsitzende weiterhin für wichtige Übergangsprozesse zur Verfügung steht. Diese Übergangszeit sollte gut organisiert sein, um sicherzustellen, dass der Verein nach dem Rücktritt des Vorsitzenden nahtlos weitergeführt wird.

Rücktrittsankündigung und Kommunikation im Verein

Die Kommunikation ist entscheidend: Sollte ein Vorstandskollege seinen Rücktritt ankündigen, ist es wichtig, dass diese Ankündigung eindeutig und ohne Missverständnisse formuliert wird. Es empfiehlt sich, eine solche Erklärung klar und präzise in das Protokoll der Mitgliederversammlung aufzunehmen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Vorstandsmitglieder sollten zudem immer prüfen, ob es sich bei einer Erklärung wirklich um eine Rücktrittserklärung handelt oder lediglich um eine Ankündigung. Falls Unklarheiten bestehen, sollte dies sofort geklärt und im Protokoll festgehalten werden.

Wenn ein Rücktritt angekündigt wird, ist es ratsam, als Versammlungsleiter oder Vorstandsmitglied nachzufragen, ob es sich um eine endgültige Entscheidung oder lediglich um eine Ankündigung handelt. Dies sollte dann protokolliert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden

Praxis-Tipp

Wenn ein Rücktritt angekündigt wird, ist es ratsam, als Versammlungsleiter oder Vorstandsmitglied nachzufragen, ob es sich um eine endgültige Entscheidung oder lediglich um eine Ankündigung handelt. Dies sollte dann protokolliert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden

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